Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 178. Sitzung / 107

die politische Verantwortlichkeit des Bundesministers für Inneres für die Vorfälle, die im Zuge einer versuchten Abschiebung zum Tod des Nigerianers Marcus Omofuma geführt haben,

die politische Verantwortung des Bundesministers für Inneres für die von den Behörden ausgeübte Praxis bei Verhängung und Durchführung von Schubhaft,

die Überprüfung der von den Behörden im Rahmen der Verhältnismäßigkeit vorgesehenen Kriterien bei Vorbereitung und Durchführung von Abschiebungen durch den Bundesminister für Inneres,

die politische Verantwortung des Bundesministers für Inneres für die von den Behörden ausgeübte Praxis bei der Durchführung von Abschiebungen, insbesondere die rechtswidrige Anwendung von Zwangsmaßnahmen wie Knebelung, Verwenden von Klebebändern und gewaltsame Verabreichung von Beruhigungsmitteln oder anderen schweren Psychopharmaka gegenüber Abzuschiebenden,

die politische Verantwortung des betroffenen Bundesminister für Inneres für die seit der Veröffentlichung des Österreich betreffenden Berichtes des ‚Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung‘ (CPT) 1995 unterlassenen Maßnahmen zur Behebung der darin aufgezeigten Mißstände,

die politische Verantwortung des Bundesministers für Inneres für die widerrechtliche, mutwillige und/oder willkürliche Anwendung des Disziplinarrechts für Bundesbedienstete im Bereich der Exekutive, wenn Dienstpflichtverletzungen vorliegen,

die politische Verantwortung des Bundesministers für Inneres betreffend die illegale Weitergabe von Melde- und Personendaten aus Datenbanken des Bundesministeriums für Inneres an Privatpersonen sowie die mangelhafte Kontrolle in diesem Bereich,

die Vereinbarkeit der Vollziehung der einschlägigen Bundesgesetze mit europäischen und internationalen Menschenrechtsstandards."

Der Untersuchungsausschuß besteht aus 17 Abgeordneten im Verhältnis 6 SPÖ, 5 ÖVP, 4 FPÖ, 1 Liberales Forum, 1 Grüne.

Gemäß § 33 Abs. 2 GOG wird die Durchführung einer Debatte verlangt.

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Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir treten in die Kurzdebatte ein. Es gelten die Redezeitbeschränkungen, wie zu den ersten Kurzdebatten mitgeteilt.

Als Erstredner hat Herr Abgeordneter Dr. Kier das Wort. Herr Abgeordneter, Ihnen stehen 10 Minuten zur Verfügung. – Bitte.

20.34

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Hohes Haus! Wenn sich etwas Tragisches ereignet und wenn sich ein politischer Skandal ereignet, dann laufen diese Dinge immer Gefahr, daß sie über kurz oder lang in Vergessenheit geraten, daß sozusagen die Zeit darüber hinweggeht und alle froh sind, daß sie das endlich ausgesessen haben. Das ist einer der Hauptgründe dafür, daß es Kollegin Stoisits und ich als notwendig erachtet haben, heute nochmals einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 Abs. 1 GOG zu stellen, um die politische Verantwortung des Bundesministers für Inneres für die Ihnen allen hier im Haus sattsam bekannten Vorfälle zu klären.

Animiert sind wir besonders auch dadurch, daß wir erst dieser Tage wieder Zeuge werden mußten, mit welcher Nonchalance darüber hinweggegangen wird, daß ein polizeiinterner Skandal vom November 1998, nämlich die Weitergabe von vertraulichen Daten gegen Entgelt, sich jetzt leider im Juli wiederholt hat; diesmal leider unter Einschluß von Beamten der EDOK, was des


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