Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 179. Sitzung / 68

Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind wir mit diesem Datenschutzgesetz nicht so zufrieden, daß wir ihm unsere Zustimmung geben könnten.

Zum dritten Gesetz, dem Bundesstatistikgesetz. – Daß sich ein – nicht an Jahren, sondern an Erfahrung reicher – alter Statistiker wie Herr Dr. Feurstein über dieses Gesetz freut, das wundert mich nicht. Ich freue mich weniger darüber, weil ich der Auffassung bin, daß bei der Erhebung von Daten einfach zu weitreichende Ausnahmetatbestände festgelegt wurden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin der festen Auffassung, daß Daten über politische Meinung, Daten über religiöse Überzeugung, Daten über Gewerkschaftszugehörigkeit beispielsweise keinesfalls, selbst wenn das rechtlich angeordnet wird, ob das jetzt durch ein österreichisches Gesetz oder durch einen unmittelbar wirksamen Rechtsakt der EU geschieht, veröffentlicht werden sollten und daß sich diese Daten keinesfalls zur Erhebung eignen. Man konnte mir bisher keinen Fall – auch im Ausschuß nicht – schildern, in dem diese Notwendigkeit bestehen würde.

Befugnisse dieser Art beziehungsweise Ausnahmetatbestände in einem Gesetz zu statuieren, halte ich für extrem bedenklich. (Beifall bei den Grünen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich halte es auch für vage, wenn in einem Gesetz solche Bestimmungen enthalten sind, wie beispielsweise: Wenn der Betroffene an der Geheimhaltung der Angaben kein schutzwürdiges Interesse hat, so sollte das alles sozusagen nicht gelten. – Das ist alles extrem unbestimmt, und es läßt den Schluß zu, daß man es, gerade wenn es um Statistik, um amtliche Statistik geht, mit dem Datenschutz unter Umständen nicht so genau nimmt. Ich glaube, daß Formulierungen dieser Art im Hinblick auf die größtmögliche Schutzwürdigkeit der Privatsphäre zu unbestimmt sind. Deshalb können wir auch diesem Gesetz unsere Zustimmung nicht geben.

Abschließend zu dem, was Herr Dr. Kier gesagt hat – und jetzt komme ich zum dritten Mal auf die Kollegin Karlsson zu sprechen, auf das Hohe Haus, auf den Gesetzgeber selber –: Wenn der Gesetzgeber Gesetze macht, in denen er Institutionen verankert, die es nicht gibt – denn es gibt keine gesetzliche Verankerung der Landeshauptmännerkonferenz –, dann sehen Sie, welch – um es auf wienerisch zu sagen – schleißiger Gesetzgeber das ist, wenn das sehenden Auges geschieht.

Das entspricht nicht den Vorstellungen, die ich gemeinsam mit Frau Kollegin Karlsson teile, aber ich hege den Verdacht, Frau Kollegin Karlsson, auch wenn Sie Mitglied einer Regierungsfraktion sind: Solange die Koalition so groß ist, wie sie es in den letzten Jahren war, wird sich nicht viel ändern. – Aber es gibt ja noch Wahlen. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

12.29

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es hat sich Herr Staatssekretär Dr. Wittmann zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Staatssekretär.

12.29

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Peter Wittmann: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die Anpassung an die Richtlinie 95/46 der Europäischen Gemeinschaft wurde schon genannt. Das war der Grund, warum man zu einer Neufassung des Datenschutzgesetzes gekommen ist.

Ursprünglich ist man davon ausgegangen, daß man mit einer Novelle das Auslangen finden würde. Im Zuge der Diskussionen und der Betrachtung des alten Datenschutzgesetzes hat sich aber herausgestellt, daß man ein neues Datenschutzgesetz ausarbeiten wird müssen, um diese Richtlinie umzusetzen.

Bei diesem neuen Datenschutzgesetz ist man dazu übergegangen, auch besondere Schutzmechanismen einzuführen. Es ist ein besonderer Schutz für sensible Daten eingeführt worden, es ist die Verarbeitung dieser Daten grundsätzlich verboten und nur in Ausnahmefällen zulässig, nämlich dann, wenn wichtige öffentliche Interessen vorliegen.


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