Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 179. Sitzung / 92

13. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Entschließungsantrag 554/A (E) der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Genossen betreffend Überprüfung der Verfassungskonformität der Menschenrechtskonvention zur Biomedizin (2038 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen zu den Punkten 8 bis 13 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird. Es werden uns hiebei Gebärdendolmetscher zur Verfügung stehen.

Wir haben keine mündliche Berichterstattung, treten also in die Diskussion ein.

Zuerst erhält das Wort Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

(Die Debattenbeiträge zu diesen Tagesordnungspunkten werden von Gebärdendolmetschern, die neben dem Rednerpult stehen, übersetzt.)

14.04

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Jeder, der in Österreich mit Behinderten zu tun hat oder der selbst behindert ist, wird mir sicherlich recht geben, wenn ich sage, daß Österreich im Vergleich zu anderen europäischen Ländern in der Behindertenpolitik nachhinkt. Ein Ausdruck dieses Nachhinkens ist, daß wir uns jetzt am Ende dieses Jahrhunderts damit befassen müssen, welche diskriminierenden Bestimmungen es in der Bundesgesetzgebung gibt.

Außerdem ist meiner Meinung nach das größte Manko in der österreichischen Behindertenpolitik, daß es kein Antidiskriminierungsgesetz gibt. Dieses Fehlen eines Antidiskriminierungsgesetzes ist eigentlich auch der Grund dafür, daß wir jetzt die Gesetzgebung durchsuchen mußten, welche behindertendiskriminierenden Bestimmungen es gibt, denn hätten wir ein Antidiskriminierungsgesetz, dann wären all diese Mängel in unserer Rechtsordnung schon lange aufgedeckt worden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wir haben jetzt diesen Bericht der Bundesregierung vorliegen. Ich tue das sehr selten, daß ich meine Achtung, Hochachtung oder meinen Dank den Beamten gegenüber ausspreche, weil sie schließlich und endlich für das Parlament zu arbeiten haben, aber ich glaube, daß die Beamten der Ministerien und insbesondere der Sektionschef, der die Leitung dieser Kommission übernommen hat, in dieser Sache wirklich sehr viel getan haben, um diesen Bericht einigermaßen zeitgerecht fertigzubekommen und auch die Ministerien dazu zu bringen, ihre Arbeit ordentlich zu tun. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Anhand dieses Berichtes sehen wir, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß es eine Reihe verfahrensrechtlicher Benachteiligungen gibt, mit denen Behinderte zu kämpfen haben. Ich möchte mich aber heute gar nicht damit befassen, weil ich glaube, daß das die weniger gravierenden Dinge sind, mit denen ein Behinderter belastet ist, sondern ich möchte mich vielmehr mit den materiellen Dingen auseinandersetzen. Da ist einmal – das ist im Bericht festgehalten, wir wissen es schon lange –, daß zum Beispiel für den Lehrberuf oder den Beruf eines Richters Voraussetzung ist die vollkommene körperliche Integrität, das heißt körperliche Eignung. Also warum ein Richter oder ein Lehrer nicht im Rollstuhl sitzen darf, müßte uns erst nachgewiesen werden.

Die Ministerien versuchen, wortreich zu rechtfertigen, warum es diese Diskriminierung gibt. Ich glaube, die Ministerien hätten große Veranlassung, diese diskriminierende Bestimmung einmal wegzubekommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein wesentlicher Mangel ist meiner Meinung nach auch, daß die Länder nicht verpflichtet wurden, in ihren Bereichen ebenfalls ihre Rechtsordnungen nach Benachteiligungen zu durchforsten, denn gerade Behindertensachen sind Länder


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