Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 179. Sitzung / 96

Das heißt nur, wir müssen in der nächsten Legislaturperiode neuerlich weitere und mehr Anstrengungen unternehmen. Wir dürfen nicht mit dem zufrieden sein, was heute hier beschlossen wird, wenngleich es positiv zu sehen ist, daß all das geschieht, und es vor allem auch positiv zu sehen ist, daß diese Arbeitsgruppe im Bundeskanzleramt tatsächlich Ergebnisse gezeitigt hat.

Allerdings hat sich herausgestellt – das halte ich für besonders wichtig, daher möchte ich das auch hier im Plenum zitieren –, daß nicht ganz eindeutig abgrenzbar war, ob es sich im jeweiligen Einzelfall um ein diskriminierendes Gesetz handelt oder nur um einen diskriminierenden Vollzug, und das ist die eigentliche Crux. Vielfach sind die Gesetze für sich genommen, wenn man sie unbefangen liest, noch gar nicht diskriminierend, sie werden nur manchmal bei ihrer Anwendung – sage ich vorsichtig – ungeschickt umgesetzt.

Deswegen sollten sich meiner Meinung nach alle beteiligten Behörden und ausführenden Privaten viel stärker dieser Staatszielbestimmung des Artikels 7 B-VG bewußt sein. Das war mit einer der Gründe, warum die liberale Fraktion diesen Initiativantrag eingebracht hat, ein allgemeines Gesetz für die Gleichstellung behinderter Menschen zu schaffen, obwohl uns bewußt ist, daß das noch eines langen Diskussionsprozesses bedarf. Daher verspreche ich von dieser Stelle aus heute schon: Wir werden diesen Antrag in der nächsten Legislaturperiode selbstverständlich wieder einbringen – mit der Idee, daß wir dann auch genügend Zeit haben werden, darüber eingehend zu diskutieren, um das weiter zu entwickeln.

Da ich mich kurz fassen möchte, werde ich auf ein paar Aspekte, die auch Frau Kollegin Silhavy genannt hat, nur andeutungsweise eingehen. Ob es wirklich keine taugliche rechtliche Grundlage ist, weil es nicht gut zur Struktur der österreichischen Rechtsordnung paßt, müssen wir diskutieren. 

Wir glauben, daß es dem Bundesgesetzgeber durchaus ansteht, eine Verfassungsbestimmung zu schaffen, durch die er die Länder faktisch zwingt, ihre gesetzlichen Vorschriften an Artikel 7 Bundes-Verfassungsgesetz anzupassen, indem nämlich im Verfassungsrang festgelegt wird, daß es in dieser Hinsicht eine besondere Kompetenz des Bundes gibt und ein Außerkrafttreten beziehungsweise eine Nichtanwendung von gesetzlichen Vorschriften auf Landesebene durch Bundesgesetz erzwungen werden kann, wenn es andernfalls verfassungswidrig wäre. Das mag zwar ungewöhnlich erscheinen, aber es wäre doch, glaube ich, der Diskussion wert.

Sosehr wir auch zugeben, daß die Kostenfolgen etwas sind, was man wirklich gründlich diskutieren muß – gerade wir haben dafür volles Verständnis –, darf es unserer Ansicht nach nicht zur Ausrede mutieren. Daher haben wir in unserem Entwurf durchaus großzügigere Regelungen für die Übergangsfristen vorgesehen und außerdem Mitwirkungsrechte des Hauptausschusses des Nationalrates.

All das sei hier nur als Vorgriff auf jene Diskussion gesagt, die wir im Herbst sofort wieder aufnehmen müssen. Ich bin der Meinung, daß wir dann, wenn wir nicht lockerlassen, auch weiterkommen werden.

In diesem Sinne begrüßen wir im übrigen die unter diesen Tagesordnungspunkten gemeinsam abgehandelten Initiativen, wir werden jedoch selbstverständlich in jenem Fall, in dem unser eigener Gesetzentwurf vom Ausschuß nicht beschlossen wurde, dagegen stimmen, aber durchaus im Geiste der Wortmeldungen diese Debatte im Herbst wiederaufnehmen. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

14.23

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Staatssekretär Dr. Wittmann. – Bitte.

14.23

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Peter Wittmann: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte nur festhalten, daß der vorliegende Bericht von einer Arbeitsgruppe erstellt wurde, die auf Initiative des Herrn Bundeskanzlers eingerichtet wurde und immerhin das sehr ambitionierte Ziel verfolgt hat, diskriminierende Bestimmungen


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