Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 179. Sitzung / 102

Der § 5 erhält die Bezeichnung "§ 5 (1)".

2. § 12 Abs. 6 lautet:

"Für die Zeit des Ruhens des Anspruches auf Pflegegeld gebührt ein Taschengeld in Höhe von 20 v. H. des Pflegegeldes der Stufe 3."

3. § 13 Abs. 1 dritter Satz lautet:

"Für die Dauer des Anspruchsüberganges gebührt der pflegebedürftigen Person ein Taschengeld in der Höhe von 20 Prozent des Pflegegeldes der Stufe 3; im übrigen ruht der Anspruch auf Pflegegeld."

4. § 47 Abs. 3 wird ersatzlos gestrichen.

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Meine Damen und Herren! Mit einer Zustimmung zu diesem Entschließungsantrag können Sie beweisen, daß es Ihnen ernst damit ist, diese Diskriminierungen abzubauen.

Ich habe auch einen Antrag betreffend Schaffung eines Behindertengleichstellungsgesetzes eingebracht, denn es genügt nicht, wenn einzelne Passagen in unserer Gesetzgebung von diskriminierenden Bestimmungen befreit werden, sondern es geht ausschließlich darum, daß wir ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz brauchen, das die Probleme aller Behinderungsgruppen in Österreich abdeckt.

Deshalb bringe ich einen zweiten Antrag ein, der lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde betreffend Schaffung eines Behindertengleichstellungsgesetzes

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat bis 31. Dezember 1999 einen Entwurf für ein Behindertengleichstellungsgesetz vorzulegen.

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Im Interesse der behinderten Menschen in Österreich ersuche ich Sie, diesen beiden Entschließungsanträgen Ihre Zustimmung zu erteilen.

Zur Biomedizin-Konvention möchte ich betonen, daß es ein Verdienst der Grünen und von mir ist, daß diese nicht sozusagen lautlos durchs Parlament gegangen ist und ratifiziert wurde. Wir behinderten Menschen in Österreich werden sehr genau darauf achten, ob es durch das Zusatzprotokoll noch immer möglich ist, daß an einwilligungsunfähigen Personen medizinische Eingriffe vorgenommen werden.

Weiters möchte ich es nicht verabsäumen, Sie daran zu erinnern, daß Sie vor genau zwei Jahren versprochen haben, daß mit der Zwangssterilisation von geistig behinderten Frauen in Österreich endlich Schluß sein muß. Bis heute ist jedoch diesbezüglich nichts geschehen; die Zwangssterilisation von geistig behinderten Frauen ist nach wie vor legal.

Ich möchte jetzt noch – zum Schluß kommend – auf die Situation gehörloser Menschen in Österreich eingehen. Österreich kann es sich meiner Meinung nach schön langsam nicht mehr leisten, daß die Gebärdensprache nicht als Sprache anerkannt wird. Solange das Parlament nicht dazu bereit ist, die Gebärdensprache als Sprache anzuerkennen, solange werden auch die


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