Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 179. Sitzung / 157

18.21

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das Bankgeheimnis und die Sparbuchanonymität werden immer wieder verwechselt und falsch in Zusammenhang gebracht. Offensichtlich haben das auch die Antragsteller so gemacht, das heißt in diesem Fall die FPÖ.

Zur Anonymität der Sparbücher: Sie unterliegt derzeit – das ist richtig – der Prüfung des EuGH, also des Europäischen Gerichtshofes, und zwar in der Hinsicht, ob die Anonymität den Geldwäschereirichtlinien entspricht oder nicht. Meine Damen und Herren! Die österreichische Bundesregierung vertritt in dem Verfahren die Auffassung, daß die Sparbuchanonymität nicht geeignet ist, die Geldwäsche zu erleichtern. Auf den durchschnittlichen österreichischen Sparbüchern liegen in der Regel Kleinbeträge, und diese sind für Zwecke der Geldwäscherei ungeeignet.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ! Es bleibt das Urteil des EuGH abzuwarten, denn eine "Was wäre, wenn?"-Diskussion ist für den österreichischen Kapitalmarkt schädlich, und das sollten auch Sie mit beachten. (Abg. Scheibner: Was haben Sie denn der Bevölkerung versprochen vor der EU-Abstimmung?) – Warten wir erst einmal das Urteil ab, und man wird sehen, welche Maßnahmen dann mit den Interessenvertretungen zu treffen sein werden! (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Hinsichtlich des Bankgeheimnisses noch folgendes: Es ist unbestritten, daß das österreichische Bankgeheimnis EU-Konformität aufweist und daher vom EuGH-Urteil keinesfalls betroffen sein wird. Ein weiterer Ausbau oder eine Verschärfung des Bankgeheimnisses ist deshalb nicht notwendig, denn Österreich hat international und EU-weit neben Liechtenstein, Luxemburg und der Schweiz das schärfste Bankgeheimnis. (Abg. Mag. Firlinger: Das ist falsch, Frau Kollegin!) – Das ist richtig! (Abg. Mag. Firlinger: Reden Sie mit Bankdirektoren!) Johannes Ortner hat eine Studie betreffend das Bankgeheimnis im internationalen Vergleich geschrieben, und er hat das in dieser Studie festgestellt.

Es gibt daher keinen unmittelbaren Handlungsbedarf, dieser Vorlage von Ihnen, von der FPÖ, zuzustimmen. Die SPÖ stimmt daher Ihrem Fristsetzungsantrag nicht zu. (Beifall bei der SPÖ.)

18.24

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. – Bitte.

18.24

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann nahtlos an die Ausführungen meiner Vorrednerin anschließen. Wenn wir heute eine kurze Debatte über Bankgeheimnis und Anonymität haben, so diskutieren wir im Grunde über zwei Wesenselemente der Sparkultur in Österreich. Wir haben dabei zwei Hauptaspekte zu berücksichtigen.

Der erste Aspekt ist, daß Geld natürlich eine überaus sensible Ware ist und das Vertrauen des kleinen Sparers, des Anlegers in sein Sparbuch, das Vertrauen in die Sicherheit seiner Anlage natürlich einen unglaublich hohen Stellenwert hat. Das ist gar keine Frage. Das zu sichern ist unser primäres Anliegen.

Auf der anderen Seite haben wir als zweiten Aspekt den internationalen Kampf gegen die Geldwäscherei zu berücksichtigen. Ich stimme meiner Vorrednerin durchaus zu, daß sowohl die Richtlinie über Geldwäscherei als auch der bekannte § 189 des EU-Vertrages nur das Ziel, nämlich den Kampf gegen die Geldwäscherei, festlegen, aber nicht die Mittel. Auch meine Partei und ich sind der Auffassung, daß der kleine Sparer mit seinem kleinen Sparbuch nicht das Instrument der internationalen Geldwäscherei ist. Es ist lachhaft zu glauben, daß das kleine Sparbuch jenes Mittel ist, mit dem international im großen Stil Geldwäscherei betrieben wird.

Meine Damen und Herren! Wir haben außerdem die Sorgfaltspflichterklärung unserer Banken. Bei jeder Einlage über 200 000 S hat sich der Inhaber zu legitimieren, auszuweisen. Wir haben zweitens die Bestimmungen in den §§ 39 bis 41 Bankwesengesetz, wonach beim geringsten


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