Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 20

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Frau Abgeordnete! Ich habe vorhin darauf hingewiesen, daß das ein laufender Prozeß ist, den wir bis Anfang November 1999 abschließen wollen. Dann sind wir so weit, daß wir alles wissen, und auf dem aufbauend kann dann das Risikomanagement eingerichtet werden, dann steht es endgültig fest. (Abg. Mag. Peter: Kann man den Jahrtausendwechsel nicht absagen? – Heiterkeit.) Das haben wir ja in einem Teilbereich auf Wunsch der Wirtschaft gemacht. (Heiterkeit beim Liberalen Forum.) Bis Anfang November 1999 sind die Updates beendet, und dann steht auch das Risikomanagement.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Rosemarie Bauer, bitte.

Abgeordnete Rosemarie Bauer (ÖVP): Herr Bundesminister! Es wurde schon die Frage der Haftung angesprochen. Meine Frage in diese Richtung ist: Wie stehen Sie grundsätzlich zur zivilen Haftung? Wird es aus Ihrer Sicht Sonderbestimmungen geben müssen, oder glauben Sie, daß wir mit der geltenden Rechtslage auskommen werden, um all diese Probleme und Fälle erfassen zu können?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Wir werden sicherlich kein Sonderhaftpflichtrecht schaffen – und können es auch gar nicht mehr bis dahin. Ich halte es aber auch nicht wirklich für notwendig. Wir werden mit den normalen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere Gewährleistungsbestimmungen, und mit Schadenersatzregelungen das Auslangen finden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Stoisits, bitte.

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Herr Bundesminister! Das Jahr 2000 erweckt nicht nur Ängste, sondern auch Hoffnungen. Vor allem gibt es die Hoffnung auf ein Amnestiegesetz anläßlich des Jahrtausendwechsels. Was sind die Gründe dafür, Herr Bundesminister, daß Sie bisher keine Initiative ergriffen haben, ein Amnestiegesetz anläßlich der Jahrtausendwende zu erlassen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Abgeordnete! Sie wissen, daß diese Frage nicht den geringsten Zusammenhang mit dem Computer-Problem des Jahres 2000 hat. (Abg. Mag. Stoisits: Kann ich etwas dafür, daß die so enge Fragen stellen? – Heiterkeit.) Das Thema Amnestie wird zum Gegenstand einer schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Stoisits werden.

Frau Abgeordnete Stoisits hat jetzt das Wort, um die 4. Frage an den Herrn Minister betreffend Umwelthaftungsrichtlinie zu formulieren. – Bitte, Frau Abgeordnete.

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

264/M

Wie beurteilen Sie die Vorarbeiten für eine Umwelthaftungsrichtlinie in der EU vor dem Hintergrund der österreichischen Ministerialentwürfe für ein Umwelthaftungsgesetz?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte um Beantwortung.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Die Europäische Kommission hat nach Abschluß der Konsultationen über ihr Grünbuch zu Fragen der Umwelthaftung eine Studie zu den möglichen wirtschaftlichen Auswirkungen einer gemeinschaftsweiten Umwelthaftung in Auftrag gegeben. Zugleich hat die Kommission die der Europäischen Union offenstehenden Optionen – Beitritt zur Lugano-Konvention, Erlassung einer Empfehlung oder die Verabschiedung einer Umwelthaftungsrichtlinie – in einer Arbeitsgruppe mit Experten aus den Mitgliedsstaaten diskutiert.


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