Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 43

generell für illegitim oder für nicht gegeben halte, aber Sie haben uns durch Ihre Vorgangsweise die Möglichkeit genommen, zu einer überlegten, durchdachten und insbesondere auch für Frauen verträglichen Einführung von Bakkalaureat-Studien zu kommen. Ich bedauere das. Sie erwähnen zwar lobend den Konsens mit Abgeordnetem Niederwieser, aber der Konsens mit der Opposition ist Ihnen offenbar kein Anliegen mehr. Ich nehme das so zur Kenntnis.

Ein weiterer Punkt – Abgeordneter Lukesch hat das explizit angesprochen – ist die arbeitsmarktpolitische Relevanz der neuen Kurz- und Schmalspurstudien. Wer beurteilt denn diese? Die jungen Leute? Die Studierenden? Die ÖH? – Nein, der Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen! Das etablierteste sozialpartnerschaftliche rot-schwarze Gremium beurteilt also die Zukunftsorientierung unseres Hochschulwesens! Das ist typisch österreichisch, und das setzt diesem Gesetz natürlich die großkoalitionäre Krone auf! (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Dr. Gredler.)

Wenigstens in diesem Punkt hätte ich mir ein klein wenig von einer Vision, einer Zukunftsorientierung, einer Gewichtung durch die jungen Menschen selber, die wohl ganz gut wissen, wo ihre Zukunftschancen liegen können, gewünscht.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Petrovic und FreundInnen zur Regierungsvorlage (1997 der Beilagen) in der Fassung des Berichtes des Wissenschaftsausschusses (2083 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitäts-Studiengesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Nach Ziffer 16 der RV wird folgende Ziffer 16a eingefügt:

"16a. Der Abs. 2 Satz 1 des § 12 lautet folgendermaßen:

Die Studienkommission hat die Absicht der Erlassung oder Änderung des Studienplanes oder der Umwandlung gemäß § 11a den Bundesministerien und den Ämtern der Landesregierungen jeweils in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber, den gesetzlichen Interessenvertretungen, dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, der Vereinigung der Österreichischen Industrie, den betroffenen Kammern der freien Berufe, anderen facheinschlägigen Einrichtungen des Beschäftigungssystems und bei den theologischen Studienrichtungen den zuständigen kirchlichen Stellen anzuzeigen."

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Das wäre zumindest ein etwas weiterer Kreis.

Ein Wort noch zum Akkreditierungsgesetz: Auch da kein kategorisches Nein zur Zulassung von Privatuniversitäten. Es scheint uns aber auch bei diesem Gesetz zum einen die Vorgangsweise der Bedeutung der Materie nicht angemessen. Der nicht begründete Ruf "mehr privat, weniger Staat!" hat uns in anderen Bereichen schon sehr viel Ärger gebracht und sehr viel Geld gekostet. Ich erinnere an diverse mißglückte Ausgliederungen. Insofern wäre es notwendig gewesen, vor allem die Werthaltungen von Universitäten – auch ethische Fragen – darin stärker zu gewichten. Schließlich wäre es, wie gesagt – und das ist ein in dieser Legislaturperiode nur für die Protokolle gesprochener Satz –, auch schön gewesen, wenn man ein bißchen mit der Opposition geredet hätte. Vielleicht in der nächsten Gesetzgebungsperiode! (Beifall bei den Grünen.)

11.07

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Abänderungsantrag, den Frau Abgeordnete Dr. Petrovic vorgetragen hat, ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.


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