Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 119

16.16

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur Anfrage der Freiheitlichen möchte ich sagen, daß es leider – warum auch immer – passiert ist, daß in dieser Anfrage zwei Bereiche vermischt wurden, nämlich jener des Bundes und jener der Länder. Das ist schade, denn aufgrund dieser Vermischung haben Sie es der Frau Ministerin sehr einfach gemacht, und zwar insofern, als diese die Fragen 1 bis 12 in einem beantworten konnte und pauschal geschrieben hat: Das betrifft mich nicht, das betrifft die Länder; ihr seid bei mir falsch. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Sie hat es sich einfach gemacht!) – Wäre die Anfrage spezieller formuliert gewesen und hätten Sie ganz konkret jene Bereiche abgefragt, die das Sozialministerium betreffen, dann hätte die Antwort anders lauten müssen. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das hätte sie ja ohnehin wissen müssen!) Aber so war es natürlich ein leichtes Spiel – das muß man sagen –, und Sie haben Ihren Beitrag dazu geleistet, daß eine solche Antwort herausgekommen ist.

Aber nun zur Sache: Ich bin seit 1990 in die Pflegesicherung involviert, und ich war auch eine derjenigen, die im Sozialministerium – damals noch unter Sozialminister Dallinger – bei der Installierung der Arbeitsgruppe für die Pflegevorsorge Oberösterreich vertreten war. Wir haben damals im Rahmen dieser Gesetzeswerdung bereits einen Kriterienkatalog über notwendige Mindeststandards für die Hilfe, Pflegebetreuung und Assistenz von behinderten Menschen erstellt. Diese Mindeststandards, die wir damals festgelegt beziehungsweise gefordert haben, betrafen zum Beispiel eine Mindestquadratmeteranzahl an Privatraum für jeden einzelnen im Pflegeheim. Ich habe mir das angesehen: Jetzt kommt jeder Pflegebedürftige auf einen Privatraum von maximal vier bis fünf Quadratmetern. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das ist die Größe eines Spinds!) Ich möchte niemandem von Ihnen zumuten, 20, 30, 40 Jahre oder vielleicht Ihr Leben lang auf fünf bis acht Quadratmetern Lebensfläche eingekerkert zu sein. Mehr Raum haben diese Menschen nicht zur Verfügung!

Was die Verantwortung, die bei den Ländern liegt und hinsichtlich der die Länder so säumig sind, betrifft, Frau Ministerin, so können die Länder ja leicht säumig sein, denn vom Bund ist noch nie eingefordert worden, daß die Länder endlich die Qualitätskriterien erfüllen müssen. Sie haben sie immer nur gebeten. Daß das alles nichts bringt, das hätten Sie sehen müssen, und das sehen Sie ja auch. Frau Ministerin, Sie hätten sehr wohl die Möglichkeit, die Länder dazu zu zwingen, indem Sie ihnen ganz einfach den Geldhahn abdrehen! (Heiterkeit der Bundesministerin Hostasch.) Ich sage Ihnen auch gleich, wie.

Das kann ich Ihnen gleich sagen! Es ist ja nicht einzusehen, Frau Ministerin, warum das Pflegeheim das Pflegegeld für Menschen, die in Pflegeheimen leben, bekommt. Bezahlen Sie es den Betroffenen selber oder deren Sachwaltern aus, und diese bezahlen dann für die Leistung, die der einzelne im Pflegeheim bekommt! (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das hab ich ja gemeint! Jetzt paßt er nicht mehr auf, der Herr Leiner! Herr Leiner, passen Sie jetzt auf! Da hören Sie das alles!)

Das heißt also: keine Tagsatzfinanzierung, keine Pauschalfinanzierung, sondern eine leistungsgerechte Entlohnung für Leistungen und für Assistenzleistungen, die ich vor Ort bekomme. In der ambulanten Altenbetreuung ist es ja auch nicht anders, Frau Ministerin. Da wird keine ambulante Hilfskraft für drei Stunden Tätigkeit bezahlt, wenn sie vielleicht nur eine halbe Stunde da war und mir direkt assistiert hat.

Machen Sie die Sachen transparent! Machen Sie Einzelverrechnungen und überweisen Sie das Geld nicht mehr an die Heime, sondern an die Pflegebedürftigen, die in diesen Heimen leben, oder an deren Vertreter, sprich Sachwalter! Dann wird es gewaltige Änderungen geben müssen. Denn eines ist nicht einzusehen, Frau Ministerin: Wenn in einer Abteilung eines Pflegeheimes – um nur ein Beispiel zu nennen – 20 oder 30 Menschen, alle in Pflegegeldstufe 7, untergebracht sind, dann müßte diese Abteilung – da für die Pflegegeldstufe 7 eine Betreuung rund um die Uhr nötig ist und eine solche sechs Arbeitskräfte erfordert – bei 20 dort untergebrachten Menschen, ohne Berücksichtigung des Overheadbereiches, bereits 120 Personen anstellen, um die Betreuung, wenn sie wirklich im Schlüssel 1 : 1 zur Verfügung gestellt wird, abdecken zu können!


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