Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 134

(Öffentlicher Personennah- und Regionalverkehrsgesetz 1999 – ÖPNRVG 1999) wird wie folgt geändert:

1. Abschnitt VI entfällt.

2. Abschnitt VII erhält die Bezeichnung "Abschnitt VI".

*****

(Beifall beim Liberalen Forum.)

17.14

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der soeben verlesene Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und wird in die Verhandlung mit einbezogen.

Ich erteile jetzt Herrn Abgeordneten Dietachmayr mit einer gewünschten Redezeit von 5 Minuten das Wort. – Bitte.

17.14

Abgeordneter Helmut Dietachmayr (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Österreichs Verkehrspolitik im größer werdenden Europa steht im Spannungsfeld zwischen Wirtschaftsorientierung auf der einen Seite und Sicherheit und Umweltschutz auf der anderen Seite. Daher muß sich die Verkehrspolitik für die Menschen an den Zielen des Umweltschutzes und des Schutzes von Leben und Gesundheit orientieren. Ziel muß es daher sein, eine Verkehrsinfrastruktur zu schaffen, die alle Erfordernisse abdeckt und eine möglichst preiswerte und umweltfreundliche Verlagerung des Verkehrs sicherstellt. (Abg. Mag. Peter: Wozu braucht man aber eine neue Steuer, Herr Kollege Dietachmayr? Es geht auch ohne!)

Das heute zu beschließende Bundesgesetz soll grundsätzlich eine Neustrukturierung des öffentlichen Personennahverkehrs bringen, das heißt, es soll ein konsequenter Übergang zum Bestellerprinzip bei nicht eigenwirtschaftlich erbrachten Leistungen unter gleichzeitiger Sicherstellung der Finanzierung erreicht werden.

Nun zur Ausgangslage: Derzeit bietet die Finanzierung des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs ein sehr uneinheitliches Bild. Auf zumindest zehn verschiedene Arten fließen rund 18 Milliarden Schilling pro Jahr an öffentlichen Geldern in den Betrieb des öffentlichen Nahverkehrs: vom Bund über die Länder bis hin zu den Gemeinden.

Aufgrund der zum Teil unterschiedlichen Fördersätze und Fördermaßnahmen hat das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr beim Institut für Finanzwissenschaft und Infrastrukturpolitik an der Technischen Universität Wien eine Studie für ein effizienteres Modell der Beteiligung des Bundes an den Verkehrsverbünden und für eine Neugestaltung in Auftrag gegeben, die dieses Problem verdeutlicht. Aufbauend auf dieser Studie wurden einzelne Bestimmungen nun in dieses Gesetz aufgenommen. Es sind, wie ich meine, ein paar sehr wesentliche Markierungspflöcke, die für die künftige Verkehrspolitik heute gesetzt werden.

Wir treten für die Verlagerung der Verkehrsströme hin zu energiesparenden und umweltfreundlichen Verkehrsträgern und -formen ein. Wir sind für den Ausbau und die weitere Modernisierung und Attraktivierung des öffentlichen Personennahverkehrs. Daher treten wir für ein Finanzierungssystem ein, das das Transportbedürfnis umwelt- und anrainergerecht erfüllt und mithilft, den heute bestehenden unfairen finanziellen Wettbewerb zwischen verschiedenen Verkehrsträgern zu überwinden.

Nahverkehrsfinanzierung braucht aber Kostentransparenz, und das ist ein wesentlicher Punkt! Der öffentliche Verkehr braucht keinen Schilling des Steuerzahlers als Geschenk, meine Damen und Herren. Der öffentliche Verkehr ist mehr als ausreichend finanziert, wenn er neben seinen normalen Erlösen eine faire Abgeltung des Nutzens erhält, den er Verkehrsteilnehmern, Konsu


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