Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 181. Sitzung / 62

Die erste Fragestellung, mit der ich konfrontiert war, betrifft § 55b. – Herr Abgeordneter Schweitzer, Sie haben so manche Frage dazu gestellt, die ich gerne beantworte. § 55b soll den Rechtsrahmen dafür ermöglichen, daß wir Programme der Europäischen Union in Österreich auf einer entsprechenden rechtlichen Basis umsetzen können. Und was ist das? – Das betrifft zum Beispiel die Wasserrahmenrichtlinie, über die in der Europäischen Union bereits in der Endphase verhandelt wird. Diese Wasserrahmenrichtlinie sieht vor, den Gewässerschutz so zu organisieren, daß die Kriterien zukünftig Einzugsgebiete von Gewässern sind. Einzugsgebiete sind grenzüberschreitend, daher brauchen wir diese Rechtsbasis! Also: Gewässerschutz!

Ein zweites Beispiel ist die Frage der Fischgewässer-Richtlinie. Diese Richtlinie sieht vor, daß wir Fischgewässer ausweisen und eine entsprechende Qualitätssicherung vorgenommen wird. § 55 soll nun der Rechtsrahmen dafür sein. Auch die Richtlinie über gefährliche Stoffe, die Programme zur Sicherung der Gewässerqualität auf spezifischen Gewässerstrecken beinhaltet, soll § 55 ermöglichen.

Im Wasserrechtsgesetz, Herr Abgeordneter Schweitzer, gibt es den umfassenden § 105, welcher das öffentliche Interesse im Rahmen des österreichischen Wasserrechtsgesetzes sehr exakt definiert. Es ist weder in den bisherigen Programmen, noch in den Diskussionen um die Gewässerschutzrichtlinie in der Europäischen Union irgend etwas angedacht, was die Frage des Wassertransfers betrifft.

Meine Damen und Herren! Ich halte fest, daß die Einstimmigkeit in der Frage der Wassermengenbewirtschaftung außer Streit steht und die österreichische Bundesregierung für diese Einstimmigkeit eintritt. Daher sind sämtliche Befürchtungen, die heute bezüglich § 55 geäußert wurden, nicht gerechtfertigt. (Beifall bei der ÖVP.)

Zur zukünftigen Novelle des Wasserrechtsgesetzes noch zwei Klarstellungen: Ich bin dankbar dafür, daß Abgeordnete hier erklärt haben, daß die Bereitschaft besteht, an der anstehenden Novelle zu § 33f weiterzuarbeiten. Ich halte es für gut, daß wir den Sommer dafür nutzen und für die nächste Legislaturperiode eine neuerliche Novellierung des Wasserrechtsgesetzes mit § 33f angestrebt wird, und ich kann aus meiner Sicht die hier geäußerten Zielsetzungen bezüglich § 33f weitgehend teilen. Über die Schritte zur Umsetzung dieser Ziele werden wir meiner Ansicht nach auch Einvernehmen erzielen.

Herr Abgeordneter Wabl! Zur Frage der Wasserrechtsgesetz-Novelle im Zusammenhang mit der Variantenoptimierung kann ich nur nochmals sagen, daß ich diese für eine grundsätzlich richtige Zielsetzung halte. Daraus resultiert aus meiner Sicht ja auch die Novelle des Wasserrechtsgesetzes. Es ist aber nicht ausreichend, nur das Wasserrechtsgesetz zu novellieren, sondern wir müssen eine harmonische Novelle zwischen Wasserrechtsgesetz und Umweltförderungsgesetz erreichen. Dem dient diese Arbeit, die aus meiner Sicht notwendig ist, damit wir eine von einem breiten Konsens getragene Novelle zustandebringen. Sie wissen genauso wie ich, daß diese Haltung beispielsweise auch von der Österreichischen Kommunalkredit als richtig angesehen wird. Daher bin ich sicher, daß wir in absehbarer Zeit diesen nächsten Schritt der Novellierung des Wasserrechtsgesetzes vornehmen können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich an dieser Stelle beim Hohen Hause hier sehr herzlich dafür bedanken, daß in dieser Legislaturperiode im Landwirtschaftsausschuß ein exzellentes Kooperationsklima zwischen den Abgeordneten und dem Landwirtschaftsressort bestanden hat. Dem verdanken wir gute Novellen wie beispielsweise das Wasserrechtsgesetz, das heute beschlossen werden kann, ebenso aber auch die Weingesetz-Novelle, die in guter Atmosphäre und ansprechender Zeit verwirklicht werden konnte.

Gestatten Sie mir, meine Damen und Herren, mich insbesondere bei jenen Kolleginnen und Kollegen für die gute Zusammenarbeit persönlich zu bedanken, die dem Hohen Hause in dieser Legislaturperiode das letzte Mal angehören. Ich möchte mich für diese ausgezeichnete Zusammenarbeit persönlich bedanken und die guten Wünsche, die mir entgegengebracht wurden, erwidern. – Alles Gute für die Zukunft! (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

12.16


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