Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 181. Sitzung / 87

scheidungsmöglichkeit eines einzelnen Mitarbeiters kann doch nicht durch solche Konkurrenzverbote eingeschränkt werden.

Ich kann mich da wirklich nur wundern. Es hat nämlich der Personalvertretungs-Obmann der Post vor wenigen Monaten gesagt, daß diese Form der Veränderung niemals in Frage kommen werde. Der Tag "Niemals" ist heute. Heute wird zu Lasten der Mitarbeiter ein Poststrukturgesetz vorgelegt, das ausschließlich dem Kapital zu dienen hat.

Die besonderen Bürokratie-Blüten, die es enthält, möchte ich erst gar nicht erwähnen. Man gründet nämlich in der Telekom und in der Post Personalämter – allein das ist schon bezeichnend. Man wehrt sich überall gegen den Namen "Amt", aber da wird er wieder neu eingeführt. Außerdem findet man darin Sätze, die einfach nicht nachvollziehbar sind. Ein kleiner Auszug daraus – ich zitiere –:

"Künftig sollen jedoch Aufnahmen in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis und Überstellungen aus anderen Besoldungsgruppen in diesem Bereich in das A-Schema erfolgen, da sich das Verwendungsbild in diesem Bereich grundsätzlich nicht von anderen Verwendungen des Verwaltungsdienstes unterscheidet und daher schon aus Gründen einer ökonomischen Personalvertretung eine vom allgemeinen A-Schema abweichende Regelung nicht gerechtfertigt erscheint." – Das ist ein einziger Satz. Ich frage mich schon, wozu man solche Dinge festhält.

Man hat zwar den Firmennamen geändert, aber das alte Denken ist geblieben. Ich meine, es wäre eine lohnende Aufgabe besonders auch für diese Regierung, die noch einige Monate an Tätigkeit vor sich hat, verstärkt an die Menschen zu denken – und weniger an die Aktionäre. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.54

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte, Herr Abgeordneter.

13.54

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte mich zur Regierungsvorlage das Poststrukturgesetz betreffend zu Wort melden und möchte, bevor ich auf den Inhalt zu sprechen komme, meinem Vorredner eines klar und deutlich sagen: Die Kolleginnen und Kollegen in diesem Bereich werden sich bedanken. Wie Sie wissen, meine sehr geehrten Damen und Herren, brauchen wir, wenn wir öffentlich Bedienstete, Beamtinnen und Beamte, in ausgegliederten Bereichen, also außerhalb des Bundes, verwenden, dafür Regelungen.

Gestern haben wir in einem ganz anderen Zusammenhang über die Verwendung von Beamten für andere Tätigkeiten diskutiert, und da haben alle, die sich zu Wort gemeldet haben, gemeint, da muß man für die Zukunft eine Regelung treffen. Und um eine solche Regelung handelt es sich hiebei.

Mit diesem Gesetzeswerk werden – das wurde bereits von meinem Vorredner angesprochen – das Poststrukturgesetz, das Post- Betriebsverfassungsgesetz, das Beamten-Dienstrechtgesetz, die Reisegebührenvorschrift und das Bundesfinanzgesetz geändert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dieser Änderung wird der Bundesgesetzgeber ermächtigt, den personalwirtschaftlichen Handlungsspielraum von Organen der Post und Telekom Austria AG oder ihrer Tochtergesellschaften gegenüber Beamten, die dem Konzern zur Dienstleistung zugewiesen sind, an den gegenüber Angestellten bestehenden abzuändern. Gleichzeitig wird von dieser Ermächtigung für den Konzernbereich Gebrauch gemacht.

Weiters sollen folgende Regelungen Platz greifen: die Übernahme des Konkurrenzverbotes aus dem Angestelltengesetz für die dem PT-Konzern zur Dienstleistung zugewiesenen Beamten, die Gleichstellung von dienstlichen und betrieblichen Interessen, eine Einschränkung des Versetzungsbegriffes auf die Versetzung an einen anderen Dienstort, soweit die Versetzung innerhalb des PT-Konzerns erfolgt. Die Wartefrist für den Erhalt außerordentlicher Zulagen und der


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