Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 181. Sitzung / 166

Meine Damen und Herren! Es wird sicher niemand bestreiten, daß im Bereich des Schienenverkehrs in Österreich großer Nachholbedarf besteht. Doch wenn der Verkehrsminister schon seit Monaten "Schiene statt Verkehrslawine" trommelt, das heißt, daß er für die Benützung der Eisenbahn massivste Werbung machen muß, und das trotz der laufenden Zuschüsse an die Bahn aus Budgetmitteln in beträchtlichem Ausmaß, dann gewinnt man den Eindruck, daß in den vergangenen Jahren von den SPÖ-Verkehrsministern Streicher, Klima und Einem vieles nicht gemacht wurde, daß viele Versäumnisse aus dieser Zeit immer noch existieren. Dies versucht man nun mit massivem Einsatz von Werbung und Steuergeldern auszumerzen. Doch die Umsatzerlöse der ÖBB im Personalverkehr und auch im Güterverkehr sinken, und die Bundeszuschüsse für Infrastruktur und gemeinwirtschaftliche Leistungen der ÖBB sind höher als die von den Kunden erzielten Erlöse.

Trotzdem halte ich den von ÖBB-Generaldirektor Draxler und Minister Einem angekündigten forcierten Ausbau des Güterschienenverkehrs für richtig. Ich halte auch die angekündigte Wachstumspolitik für richtig. Nur, wenn dieses Wachstum durch Zukäufe von Speditionen namens Express und Interfracht, also von Unternehmen, die ehemals im Mehrheitsbesitz der Kommunistischen Partei Österreichs gestanden sind, erreicht werden soll, bin ich mehr als skeptisch, denn damit erreicht man keine Mehrauslastung des Schienengüterverkehrs, sondern stockt massiv die LKW-Flotte der ÖBB auf, und diese werden auf diese Weise zu einem der größten LKW-Frächter Österreichs. Diese Verkehrspolitik ist doppelbödig und wird noch dazu zum Teil mit Steuergeldern finanziert. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich weise noch einmal darauf hin: Die österreichische Wirtschaft kann neben anderen Maßnahmen nur dann funktionieren, wenn ihr die bestmögliche Infrastruktur zur Verfügung steht. Deshalb brauchen wir sowohl ein gut ausgebautes Schienennetz als auch ein gut ausgebautes Straßennetz.

In diesem Bundesstraßengesetz, das uns heute hier vorliegt, sind sowohl die Ergebnisse der GSD-Studie berücksichtigt, es wurden darin aber auch die Bundesstraßenverzeichnisse angepaßt und ein Verfahren zur Anhörung der Bevölkerung eingeführt. Meine Fraktion wird daher diesem Gesetz gerne zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

18.44

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grollitsch. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

18.44

Abgeordneter Mag. Dr. Udo Grollitsch (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Gestatten Sie mir, zuvorderst einen einzigen Satz im Zusammenhang mit der Debatte über die Dringliche Anfrage zu sagen. Aus reinem Redezeitmangel konnte ich den Bundeskanzler auf das Thema im Zusammenhang mit seinem Sohn nicht mehr anreden. Wenn ich da irgendwelchen Falschmeldungen aufgesessen bin, werde ich nicht anstehen, diese zu korrigieren; das versteht sich von selbst. Übrigens hat der Herr Bundeskanzler es selbst zu verantworten, daß der Name seines Sohnes in diesem Zusammenhang in den Raum gekommen ist. (Abg. Marizzi: Ich habe mich bei Haigermoser entschuldigt!)

Nun aber zum Thema selbst: Mit dieser Novelle zum Bundesstraßengesetz 1971 werden besonders bedeutende Bundesstraßen B definiert, die zusammen mit den Autobahnen und Schnellstraßen das hoch- und höchstrangige Straßennetz bilden.

Besondere Bestimmungen regeln die restriktive Anbindung dieser Bundesstraßen an öffentliche Straßen und Wege.

Wenn man sich dieses hoch- und höchstrangige Bundesstraßennetz genauer ansieht und die einheitliche Numerierung B 301 bis B 320 verfolgt, dann entdeckt man die Verbindung Schladming – Liezen, die ehemalige B 146, Herr Bundesminister, und bei mir, der ich im Rechnungshof die Kriminalgeschichte der Ennsnahen Trasse miterleben durfte, läuten in diesem Zusammenhang die Alarmglocken.


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