Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 181. Sitzung / 187

nungsmarkt gesorgt. Mit den heute zu beschließenden Gesetzesänderungen können einige schon längst fällige Reformvorhaben verwirklicht werden, die zur Mietensenkung, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Sicherung des Eigentums beitragen. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Miete für ältere Genossenschaftswohnungen ist nunmehr gesetzlich mit 35,10 S pro Quadratmeter fixiert; der Erhaltungsbeitrag ist darin inkludiert. Das gilt ab sofort und trägt zur Entlastung der Mieten bei, sodaß sich auch junge Leute, junge Familien diese dann günstigeren Wohnungen leisten können.

Herr Kollege Smolle! Es gibt sehr wohl Verbesserungen beim Erwerb geförderter Eigentumswohnungen, beim sogenannten Mietkauf. Für zukünftig aus öffentlichen Mitteln geförderte Wohnungen besteht ein Rechtsanspruch auf Eigentumserwerb nach zehnjähriger Mietdauer, wenn in den ersten fünf Jahren ab Bezug der Wohnung die auf diese Wohnung entfallenden Grundkosten zum überwiegenden Teil neben dem Entgelt eingehoben wurden. Für den gestundeten Teil dürfen keine Zinsen mehr verlangt werden.

Eine Mietensenkung haben wir auch durch die nunmehr klare Begrenzung der Auslaufannuitäten erreicht, die ebenfalls im Wohnrechtspaket enthalten ist.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wir haben auch erreicht, daß die Genossenschaften verpflichtet sind, die günstigen Kreditzinsen und die damit verbundenen Kosteneinsparungen auch tatsächlich an ihre Mieter weiterzugeben. Damit müssen der geförderte und der gemeinnützige Wohnbau stärker ihren öffentlichen Verpflichtungen nachkommen.

Noch ein wesentliches Vorhaben konnte erreicht werden: Wohnbaugenossenschaften können nunmehr auch zur Althaussanierung beitragen. Sie sind berechtigt, Zinshäuser zu kaufen, zu sanieren und wieder zu vermieten. Damit werden Arbeitsplätze im Wohnungsbau beziehungsweise im Bereich der Sanierung geschaffen und gesichert.

Wir können nicht immer nur den Bau neuer Häuser fördern und nur in diesen investieren; die Intention muß sein, daß Altbauten, ältere Zinshäuser und Einfamilienhäuser auch umwelttechnisch den Erfordernissen und Möglichkeiten der Zeit angepaßt werden. Beinahe zwei Drittel des Wohnungsbestandes – das sind immerhin 1,5 Millionen Wohnungen – stammen aus der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg und sind dringend verbesserungsbedürftig.

Die Aufteilung der verbrauchsabhängig bestimmten Bewirtschaftungskosten, wie zum Beispiel der Kaltwasserkosten, wird ebenfalls durch die heute zu beschließenden Gesetzesänderungen möglich. Unter der Voraussetzung, daß zwei Drittel der Mieter für die Verbrauchsmessung sind, können gemäß den nunmehr im Mietrecht, aber auch im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz vorgesehenen Bestimmungen Meßvorrichtungen installiert werden. Oftmals sind es nämlich genau die Wasserkosten, die von den Bewohnern als ungerecht empfunden werden. Während sich der eine Mieter bemüht, sorgsam mit der Ressource Wasser umzugehen, verschwendet der andere. Deshalb, so meine ich, sollte da mehr Gerechtigkeit einkehren. (Beifall bei der ÖVP.)

Erreicht haben wir auch einen besseren Schutz des Eigentums, indem Minderheitseigentümer in parifizierten Wohnhäusern eine stärkere Position gegenüber den Mehrheitseigentümern erhalten und indem die Rechte jener Wohnungseigentümer, die noch nicht ins Grundbuch eingetragen sind, ebenfalls verbessert werden.

Es wurde also eine Vielzahl von Verbesserungen erreicht. Ich glaube daher, schon vermerken zu können, daß wir Wort gehalten haben und daß trotz der Unkenrufe, die von verschiedenen Oppositionsparteien kommen, sicherlich in vielen Bereichen Verbesserungen geschaffen wurden. Ich darf hier trotzdem noch folgenden Antrag einbringen:


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