Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 181. Sitzung / 202

Meine Damen und Herren! Wir haben aber auch ein wichtiges Gesetz zu verabschieden; der Jahrestag des Unglücks von Lassing naht. Dabei geht es um ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes dahin gehend, daß im Mineralrohstoffgesetz nicht dafür vorgesorgt worden ist, daß Menschen, die im Berg verunglücken, geborgen werden können.

Da der entsprechende Antrag des Wirtschaftsministeriums beeinsprucht worden ist, haben wir hier einen Dreiparteienantrag eingebracht. Ich möchte nach der Diskussion, die wir im Ausschuß darüber geführt haben, zunächst folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ingrid Tichy-Schreder, Eder und Kollegen zum Antrag 1170/A der Abgeordneten Ingrid Tichy-Schreder, Dr. Kräuter, Mag. Dr. Grollitsch und Genossen in der Fassung des Ausschußberichtes betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz – MinroG geändert wird (2075 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

§ 177a Abs. 2 lautet:

"(2) Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten kann unter Beachtung anerkannter betriebswirtschaftlicher Grundsätze nähere Bestimmungen über die wirtschaftliche Zumutbarkeit, über die Voraussetzungen für einen allfälligen Ersatz der erwachsenen Bergungskosten durch den Bund und über die Beiziehung von Sachverständigen durch Verordnung erlassen."

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In der Begründung dazu wird die Erklärung abgegeben, daß der Bundesminister unter gewissen Prämissen den Auftrag erteilen kann, eine Bergung vorzunehmen, und daß auch Ersatzforderungen an den Betreiber gestellt werden können. Das alles muß aber unter dem Gesichtspunkt gesehen werden, inwieweit die Verunglückten geborgen werden können.

Ich bin dem Herrn Bundesminister dankbar dafür, daß er während des vergangenen Jahres – seit das Unglück in Lassing geschehen ist – Mitarbeiter seines Hauses besonders in Lassing eingesetzt hat, die mit den Betroffenen ständig in Kontakt sind, um sie laufend über die Berge- und Sicherungsmaßnahmen in diesem Bergwerk zu informieren. Ich bin froh darüber, daß das im Einvernehmen darüber geschieht, daß die Betroffenen und Hinterbliebenen in Lassing auch weiter betreut werden. Ich meine, daß wir ihnen das schuldig sind.

Wir sind es ihnen auch schuldig, eine Möglichkeit zur Bergung der Toten zu schaffen, wenn das gelingen kann. Aber das muß auch unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit geschehen, unter Beachtung der Frage, ob es tatsächlich möglich ist, in den Berg hineinzugehen oder hineinzufahren. Ich bin jedenfalls froh darüber, daß wir mit diesem Gesetz die Möglichkeit dazu schaffen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Haigermoser hat auf einen Wunsch des Handels speziell Bezug genommen. Ich "freue" mich darüber, daß er auf die Antwort so "neugierig" ist, daß er bereits den Saal verlassen hat, möchte ihm aber folgendes sagen: Herr Abgeordneter Haigermoser ist schon lange genug im Handelsausschuß – im jetzigen Wirtschaftsausschuß –, um zu wissen, daß wir gerade die Ausverkaufsregelung auf Wunsch der Wirtschaft vor einigen Jahren abgeschafft haben. Er weiß auch ganz genau, daß es zwar Resolutionen von einzelnen Wirtschaftstreibenden gibt, daß es aber nicht die durchgängige Meinung des Handels und der Handelstreibenden ist, auch nicht der Klein- und Mittelbetriebe ... (Abg. Haigermoser: Das ist etwas Unerhörtes! Ist Herr Lemler der Sprecher des Handels oder nicht? Ist Herr Lemler Sektionsobmann in der Sektion oder nicht?) – Herr Abgeordneter Haigermoser! Lassen Sie mich einmal aussprechen und lernen Sie auch, zuzuhören!


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