Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 182. Sitzung / 45

Krankheiten einerseits die Gefahr besteht, durch Datenmißbrauch auf dem Arbeitsplatz verfolgt zu werden. Andererseits besteht aber auch für Personen mit Allergien oder sonstigen gravierenden gesundheitlichen Mängeln mit der Einführung einer Chipkarte und dem Abspeichern von medizinischen Daten auf der Chipkarte ein erheblicher Vorteil im Notfall beziehungsweise bei Unfallgefahr, wenn der Patient selbst nicht mehr ansprechbar ist.

Wir glauben daher, daß die fakultative Erweiterung der Chipkarte auch um medizinische Daten für jene, die es wünschen, eine überlegenswerte Angelegenheit wäre, die aus unserer Sicht auch schon bei der Einführung der Chipkarte und nicht erst später eingebaut werden könnte. (Abg. Dr. Feurstein: Wir können das sofort einbauen durch Gesetze! Es muß aber eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden!)

Kollege Feurstein! Wir glauben weiters, daß das endlich abgeschafft gehört, was vor drei Jahren mit einem Jahr Befristung eingeführt worden ist, nämlich die Krankenscheingebühr. Diese ist sofort wieder abzuschaffen, und die Regierung hat das wieder als Versprechen umzusetzen, was sie seinerzeit versprochen hat.

Wir glauben zum dritten, daß das, was nunmehr in Diskussion steht, nämlich bei der Erneuerung der Chipkarte alle fünf oder sieben Jahre – je nachdem, wie die Diskussionen laufen – zumindest eine Chipkartengebühr einzuführen, aus unserer Sicht unerträglich ist.

In bezug auf die Einführung der Chipkarte sind auch die Sozialversicherungsanstalten der gleichen Meinung, denn etwa in der jüngsten Publikation "Info" der Sozialversicherungsanstalt der Bauern 7 und 8/99 steht im entsprechenden Bericht, und zwar auf Seite 5 – ich zitiere –: Diese Einsparung ist tatsächlich so groß, daß die Investitionskosten für Karten und Arztterminals aus volkswirtschaftlicher Sicht in zwei Jahren abgedeckt sind. – Zitatende.

Sämtliche Überlegungen, die, Kollege Donabauer, in deinem "Zentralorgan", um das so zu bezeichnen, publiziert sind, sind nicht nachvollziehbar, da man nicht den logischen und richtigen Schritt tätigt, nämlich einerseits die Kartengebühr auszuschließen und andererseits die Krankenscheingebühr – die Bundesregierung hat bei der Einführung versprochen, diese nach einem Jahr Laufzeit abzusetzen – nunmehr nach drei Jahren Laufzeit endlich wieder abzusetzen.

Wir glauben auch, daß für den Bereich Wahlärzte in diesem Zusammenhang einiges neu zu regeln wäre. Der ungehinderte Zugang zur Chipkarte und die Verwendung der Chipkarte für alle Wahlärzte wäre – auch mit einer entsprechenden Soforthonorierung des 80prozentigen Anteils – eine sinnvolle Ergänzung auch im Hinblick auf die Patienten und die Vorlegefrist bei den Wahlärzten.

Wir glauben darüber hinaus auch, daß es im Bereiche des Datenschutzes einiges an Zusätzen gibt, und ich darf daher folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Pumberger, Dr. Povysil zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (56. Novelle zum ASVG) (1776 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (2002 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschußberichtes wird wie folgt geändert:

1. In Z 1 wird in § 31b Abs. 1 folgender Satz angefügt:

"Die Gebarung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach Z 1 unterliegt der Prüfung durch den Rechnungshof."


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