Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 182. Sitzung / 65

haben, wir sparen durch die Krankenscheingebühr enorm viel ein, und jetzt wollen wir schon wieder alles abschaffen.

Herr Kollege Haupt! Erstens sind wir nicht das "Zentralorgan". Wenn Sie mit dem Begriff "zentral" Schwierigkeiten haben, dürfte das wahrscheinlich an Ihrer Parteistruktur liegen. Das ist Ihr Problem, das geht mich nichts an. Das, was Sie angesprochen haben, ist unsere Informationsbroschüre. (Abg. Scheibner: Sie nehmen Ihren Kollegen die Redezeit weg!)

Ich darf Ihnen sagen, daß wir keine Krankenscheingebühr haben, sondern daß es dabei um einen Kostenanteil geht. Das darf und muß hier festgestellt werden, weil sonst etwas Unrichtiges im Raum stehen bleibt.

Ich bedanke mich bei allen, die hier mitgewirkt haben, und bin froh darüber, daß dieser Weg nun offen ist und wir ihn im Interesse der Versicherten Österreichs gehen. (Beifall bei der ÖVP.)

12.13

Ankündigung eines Antrages auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Bevor ich Frau Abgeordnete Haidlmayr bitte, mit ihrem Diskussionsbeitrag zu beginnen, gebe ich bekannt, daß die Abgeordneten Öllinger, Dr. Kier und Mag. Haupt gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt haben, einen Untersuchungsausschuß betreffend Lehrlingshotline der Bundesregierung und "Euroteam"-Gruppe einzusetzen.

Die Durchführung einer Debatte ist nicht verlangt worden. Gemäß der Geschäftsordnung wird die Abstimmung nach Erledigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung stattfinden.

*****

Frau Abgeordnete Haidlmayr, Sie haben das Wort. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

12.14

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Frau Sozialministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was die Bankomatkarte betrifft, so kann ich als Konsumentin entscheiden, ob ich sie haben möchte oder nicht. Die Bank kann mir keine Karte verordnen, auf der Daten enthalten sind, die ich vielleicht gar nicht gespeichert haben möchte. Genau nach diesem Muster hätte es zumindest ermöglicht werden können, daß es die Wahlfreiheit gibt, ob jemand eine Chipkarte in Anspruch nehmen möchte oder nicht.

Frau Ministerin! Jemandem zwangsweise zu verordnen, daß sein Name, sein Geburtsdatum und seine Versicherungsnummer, seine Arztbesuche – wer weiß, was noch alles kommt – auf einer Karte gespeichert werden, ohne daß es irgendeinen Schutz vor Datenmißbrauch gibt, das hat mit Demokratie nichts zu tun. Das ist nichts anderes als der "gläserne Mensch", da kann jeder – in diesem Fall jeder Patient – von jeder Stelle aus auf Herz und Nieren in all seinen Lebensbereichen durchleuchtet werden.

Den gesicherten Datenschutz, von dem Sie, Frau Ministerin, sprechen, gibt es nicht. Warum sonst wären Sie, wenn es ihn gäbe oder wenn Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, an den von Ihnen versprochenen Datenschutz glauben würden, nicht bereit, dafür zu sorgen, daß der Bund die Kosten übernimmt und unter Umständen Schmerzensgeld oder ähnliches bezahlt, wenn Datenmißbrauch aufgezeigt wird oder Ihnen jemand nachweisen kann, daß seine Daten mißbraucht werden? Warum gibt es dieses Gesetz nicht?

Sie können natürlich sagen, daß jeder das Recht hat, eine Klage einzureichen, wenn er glaubt, daß seine Daten mißbräuchlich verwendet werden. Frau Ministerin! Wir müssen das System aber umdrehen. Sie müßten ein Gesetz machen, aufgrund dessen Ihr Ministerium beweisen muß, daß die Daten von jemandem nicht mißbraucht worden sind! Nur durch eine solche Ab


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