Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 182. Sitzung / 105

Die derzeit geltenden Bestimmungen sind lediglich kollektivvertragsähnliche Empfehlungen, die aber mangels gesetzlicher Deckung nicht einklagbar sind.

Die wirtschaftliche Stellung der freien Journalisten ist vergleichbar mit jener der Heimarbeiter, daher sind die Regelungen des Heimarbeitsgesetz über die Heimarbeitsgesamtverträge auch Vorbild für diese Bestimmungen, die wir heute beschließen.

Bereits einmal, nämlich im Jahre 1979, gab es eine Regierungsvorlage zu diesem Thema. Die Beschlußfassung blieb jedoch aus, und daher bin ich wirklich sehr froh darüber, daß es heute soweit ist, daß diese freien Mitarbeiter nun auch die Kollektivvertragsfähigkeit erhalten.

Wir können auf diesen Beschluß stolz sein, denn ich sehe darin auch einen Beitrag zu mehr Fairneß in der Arbeitswelt, und das Thema Fairneß wurde ja heute in diesem Haus schon einige Male angesprochen.

Die Kollektivvertragsfähigkeit für freie Journalisten wird jetzt beschlossen. Ich wünsche den Verhandlern daher heute schon einen guten Abschluß und den freien Mitarbeitern in unserer Medienwelt, die ebenfalls ein Mindestmaß an Sicherheit in ihrem verantwortungsvollen Beruf verdienen, für die Zukunft alles Gute. (Beifall bei der SPÖ.)

14.49

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Trinkl. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.49

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Trinkl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir betreten mit dieser Vorlage tatsächlich Neuland. Es ist das erste Mal, daß in einem Berufszweig die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, einen Kollektivvertrag für freie Mitarbeiter abzuschließen. Ich möchte nicht so weit gehen wie die Frau Bundesministerin, die im Ausschuß gemeint hat, dies sei ein "Meilenstein". Es ist eine Markierung, die man sehr, sehr vorsichtig beobachten sollte, aber auch nicht mehr.

Es ist richtig, daß die Tendenz, daß immer mehr Beschäftigungsverhältnisse mit freien Mitarbeitern abgeschlossen werden, zunimmt, man muß aber auch die Frage stellen können: Warum ist das so? Warum entschließen sich immer mehr Menschen dazu, als freie Mitarbeiter zu arbeiten, und nicht dazu, sich als Angestellte fix beschäftigen zu lassen? – Ich meine, daß da auch im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber versucht wird, den starren Regelungen unserer gesetzlichen Bestimmungen entgegenzuwirken.

Es ist nicht so, daß jemand gezwungen wird, als freier Mitarbeiter tätig zu sein. (Zwischenruf des Abg. Schwemlein.) Ich habe es von dieser Stelle aus schon einmal gesagt, Herr Kollege Schwemlein, daß das 21. Jahrhundert mehr Flexibilität von uns erfordern wird als das 19. Jahrhundert. Ich bitte, das auch so zur Kenntnis zu nehmen. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir müssen das, so glaube ich, auch akzeptieren. Wir müssen akzeptieren, wenn Menschen auf einer freieren Basis arbeiten wollen. Trotzdem war der Abschluß von Kollektivverträgen bisher Sache der Sozialpartner, und man muß daher vorsichtig sein, wenn man in Branchen zweierlei Recht schafft. Man muß sehr vorsichtig an die Sache herangehen, weil dann auch die Rechtsverfolgung komplizierter wird. All jene, die mit Arbeitsrecht zu tun haben, werden mir da zustimmen.

Trotzdem – dazu bekenne ich mich, genauso wie mein Vorredner Kollege Dietachmayr – haben wir in diesem Bereich eine andere Situation. Wenn rund 50 Prozent der Menschen einer Branche als ständig freie Mitarbeiter beschäftigt werden, so ist es, glaube ich, richtig und wichtig, für diese Mitarbeiter auch eigene Regeln zu schaffen.

Daher ist es selbstverständlich, daß wir dieser Vorlage beitreten werden, weil es einfach nicht sinnvoll wäre, diese freien Mitarbeiter in den Journalistenkollektivvertrag für angestellte Mitarbeiter hineinzuzwingen.


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