Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 182. Sitzung / 108

21. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1150/A der Abgeordneten Annemarie Reitsamer, Dr. Gottfried Feurstein und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Nachtschwerarbeitsgesetz, das Urlaubsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz geändert werden (2022 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir kommen nun zu den Punkten 20 und 21 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatterin zu Punkt 20 ist Frau Abgeordnete Steibl. Zum Vorbringen einer Druckfehlerberichtigung zum schriftlichen Ausschußbericht 2021 der Beilagen erteile ich ihr gerne das Wort. – Bitte.

Berichterstatterin Ridi Steibl: Im Bericht 2021 der Beilagen sind folgende Druckfehler zu berücksichtigen:

Erstens: Im Artikel 3 Z 17 ist im § 56 Abs. 2 Z 3 das Wort "Eindringlichkeit" durch das Wort "Einbringlichkeit" zu ersetzen.

Zweitens: Im Artikel 6 Z 2 ist nach dem Wort "bezog" anstelle des Beistriches ein Strichpunkt zu setzen.

Drittens: Im Artikel 6 ist am Ende der Z 13 – vor dem Punkt – ein Ausführungszeichen zu setzen.

Viertens: Im Artikel 6 Z 14 ist der Ausdruck "nach dem Abs. 3 und 4" durch den Ausdruck "nach den Abs. 3 und 4" zu ersetzen.

Fünftens: Im Artikel 6 Z 15 ist – bei der erstmaligen Verwendung – der Ausdruck "Arbeitslosensicherungsgesetz 1977" durch den Ausdruck "Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977" zu ersetzen und der Beistrich vor dem Ausdruck "Weiterbildungsgeld" vom Anführungszeichen abzusetzen.

Sechstens: Im Artikel 7 Z 4 ist am Beginn des zweiten Satzes beim Wort "sie" das kleine s durch ein großes S zu ersetzen.

Siebentens: Im Artikel 7 ist am Ende der Z 5 – vor dem Punkt – ein Ausführungszeichen zu setzen.

Achtens: Im Artikel 7 Z 7 ist in der Überschrift zu § 282 das Wort "Schlußbestimmungen" durch den Ausdruck "Schlußbestimmung" zu ersetzen.

Neuntens: Im Artikel 8 ist am Ende der Z 5 – vor dem Punkt – ein Ausführungszeichen zu setzen. (Beifall der Abg. Rosemarie Bauer.)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Vielen Dank, Frau Berichterstatterin, für Ihre ausführlichen und offenbar sehr notwendigen Ausführungen.

Ein weiterer Wunsch auf mündliche Berichterstattung liegt nicht vor.

Wir treten daher in die Debatte ein.

Als Erstredner gemeldet ist Herr Abgeordneter Dolinschek. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

15.02

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Arbeitsmarktservicegesetz beinhalten eine Beihilfe zur Förderung der Altersteilzeit.


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