Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 182. Sitzung / 125

zweit- und drittbeste Lösung ansieht. Daher wäre es besser, diese Altersgrenze aufzuheben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich glaube auch, daß es wichtig ist, die Bestimmung aufzuheben, daß es nur Trägern von Krankenanstalten erlaubt ist, dies durchzuführen. Ich kenne konkrete Fälle, in denen sehr gute Frauenärzte aus dem Spital weggehen und Privatinstitute aufmachen, die Frauen bestens betreuen und eine sehr hohe Erfolgsquote haben. Diese Ärzte machen sich selbständig, gehen aus dem Spital fort und haben keine Chance mehr, eine In-vitro-Fertilisation mit Kostenbeteiligung des Staates durchzuführen. Sie haben daher auch keine Chancengleichheit mehr gegenüber Krankenanstalten und Ambulanzen.

Daher denke ich, daß man eine Gleichstellung von Privatinstituten, die autorisiert sind, sowie Krankenanstalten-Ambulanzen und Krankenanstalten herstellen muß. Da wäre eine Gleichstellung sehr wichtig! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Außerdem gibt es die 70 Prozent Kostenersatz. – Ich glaube, man sollte nicht darüber streiten, ob man bei Fertilitätsstörungen, Unfruchtbarkeit nach dem OGH-Erkenntnis vorgeht und sagt: Das ist keine Krankheit!, oder ob man nach der WHO vorgeht und sagt: Das ist eine Krankheit! Ich glaube, daß man bei Menschen, die sich Nachwuchs wünschen, aber aus biologischen Gründen keinen bekommen können, Definitionen beiseite lassen und ihnen unter die Arme greifen und den langersehnten Kinderwunsch auch finanziell unterstützen sollte. Das ist der Sinn des heutigen Gesetzes, und da erübrigt sich jede Polemik.

Frau Kollegin Pittermann hat in ihrer Rede statistische Zahlen darüber angeführt, wie viele Partner heute fremdgehen, wie viele Kinder nicht vom vermeintlichen Vater sind. Dazu möchte ich sagen: Ich hoffe, Frau Kollegin Pittermann, daß Sie sich da auf offizielle statistische Zahlen und nicht auf eigene Erfahrung stützen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter! Die Freiheitliche Partei war sehr empfindlich, als sich jemand gegenüber der Kollegin Aumayr ungehörig verhalten hat. – Ich habe diese Äußerung jetzt auch nicht anders empfunden. Ich ersuche Sie, das in irgendeiner Form in Ordnung zu bringen! (Abg. Reitsamer: Der kann ja nur frech sein! – Ruf bei der SPÖ: Nehmen Sie das zurück! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Abgeordneter Dr. Alois Pumberger (fortsetzend): Das war nicht persönlich gemeint. (Ruf bei der SPÖ: Unerhört! – Weitere heftige Zwischenrufe bei der SPÖ.) Statistische Zahlen sollten solchen Äußerungen zugrunde liegen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! In diesem Sinne glaube ich, daß es ein gutes Gesetz ist, das ermöglicht, daß 1 500 Kinder pro Jahr in Österreich auf die Welt kommen können und 3 000 Elternteile mit ihrem Kind Glück haben und glückliche Familienumstände einkehren. Das halte ich für gut, und das wird auch von unserer Seite befürwortet. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Parnigoni: Das ist ein plumper ...!)

16.12

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet ist die Frau Bundesministerin. – Bitte, Frau Bundesministerin.

16.12

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr geschätzte Damen und Herren! Werter Herr Kollege Dr. Bartenstein! Es wurde bereits darauf verwiesen, daß wir beide gemeinsam versucht haben – nach intensiver Beratung durch Mediziner –, diesen Gesetzentwurf zu entwickeln. Ich stütze mich in meinem Ressort als Nicht-Medizinerin sehr stark auf die Empfehlungen des Obersten Sanitätsrates. Es gibt im Obersten Sanitätsrat einen eigenen Arbeitskreis, eine eigene Gruppe, die sich spezifisch mit den Fragen der In-vitro-Fertilisation befaßt. Wir haben uns an dessen Empfehlungen orientiert beziehungsweise gehalten. Ich glaube, daß das der einzig richtige Weg ist, denn es sind die Fachleute, es sind die Mediziner, es sind insbesondere jene Personen, die schon langjährige Erfahrungen haben, die uns Politiker Ratschläge und Empfehlung geben können.


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