Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 182. Sitzung / 150

Ich verstehe die Bedenken, die hier zur DNA-Analyse geäußert wurden, nicht. Meiner Überzeugung nach geht es bei der DNA-Analyse nämlich nicht nur darum, Täter zu überführen, meine sehr geehrten Damen und Herren, sondern meiner Ansicht nach ist es genauso wichtig, daß auch Täter ausgeschlossen werden können. Ich könnte Ihnen eine Vielzahl von Beispielen dafür bringen.

Ein Beispiel: Ein 17jähriges Mädchen ist in der Steiermark unter fürchterlichen Umständen vergewaltigt worden. Dieses Mädchen und drei Zeugen haben unabhängig voneinander einen Mann beschuldigt, diese Tat begangen zu haben. Dieser Mann wurde in Untersuchungshaft genommen. Mit der DNA-Analyse konnte aber zweifelsfrei geklärt werden, daß er offensichtlich nicht der Täter ist. Ohne die DNA-Analyse wäre aufgrund der Zeugenaussagen die Vermutung sehr naheliegend gewesen, daß dieser Mann vielleicht verurteilt worden wäre.

Das heißt, es gibt auch sehr viele Beispiele dafür, daß die DNA-Analyse Täter ausschließen kann.

Es kommt auch der Vorwurf, wir würden jeden Bagatellfall zum Anlaß nehmen, eine DNA-Analyse durchzuführen. – Auch das ist falsch, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurden seit Oktober 1997 – also in knapp zwei Jahren –14 385 Mundhöhlenabstriche gemacht. Man kann sagen, hochgerechnet sind es pro Jahr etwa 8 000 bis 9 000. Im vergangenen Jahr gab es aber 205 000 Straftäter, die straffällig wurden. 205 000 Straftäter – und davon sind 8 000 DNA-analysiert worden. Allein das zeigt schon, daß die Aussage, daß jeder kleine Ladendieb zur DNA-Analyse und zum Mundhöhlenabstrich verurteilt werde, Humbug und eine Konstruktion ist. (Demonstrativer Beifall des Abg. Mag. Schweitzer.)

Überhaupt: Sollte man nicht in der jetzigen, in dieser emotionalisierten Atmosphäre auch darüber nachdenken, wie präventiv und sehr wirkungsvoll die DNA-Analyse und der Mundhöhlenabstrich sind? Ich persönlich hätte kein Problem damit, wenn dieser Personenkreis erweitert werden würde.

Herr Abgeordneter Kier! Die Löschungsmöglichkeit besteht für jeden. Jeder hat die Möglichkeit und auch das verbriefte Recht, daß seine erkennungsdienstlichen Daten gelöscht werden, wenn zweifelsfrei ist, daß er mit der Straftat, die ihm unterstellt wurde, nichts zu tun hat. – Ich meine also, damit kann aufgezeigt werden, daß die diesbezüglichen Argumente überhaupt nicht stimmen.

Wie wichtig die DNA-Analyse ist, sieht man daran, daß wir mit der DNA-Analyse in den letzten eindreiviertel Jahren immerhin vier Morde, 17 Vergewaltigungen, 256 Einbruchdiebstähle und eine Vielzahl anderer Straftaten geklärt haben. Darum glaube ich, daß all diese Veränderungen, die in der Sicherheitspolizeigesetz-Novelle beinhaltet sind, sehr wichtig und notwendig sind und mit zu mehr Rechtsstaatlichkeit in Österreich beitragen, aber auch zu einer erhöhten Sicherheit für unsere Bevölkerung. In diesem Sinne bitte ich Sie um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)

17.42

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Platter mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 3 Minuten. – Bitte.

17.43

Abgeordneter Günther Platter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! In aller Kürze (demonstrativer Beifall des Abg. Mag. Schweitzer) zwei, drei Anmerkungen zu diesem Sicherheitspolizeigesetz.

Für mich wäre es eigentlich unverständlich, wenn Abgeordnete des Hohen Hauses dieser Gesetzesvorlage und insbesondere der DNA-Analyse nicht die Zustimmung erteilen würden. Mich würde das Abstimmungsverhalten des Abgeordneten Jung interessieren, der hier in seinem Debattenbeitrag mit keinem einzigen Satz inhaltlich auf das SPG eingegangen ist. (Zwischenruf des Abg. Jung.) Das war meiner Meinung nach ein absoluter Skandal. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.) – Ich kann mich mit Ihnen inhaltlich nicht auseinandersetzen, weil Sie dazu nichts gesagt haben.


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