Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 182. Sitzung / 163

Die Abgeordneten Mag. Stoisits und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel I Ziffer 40 eingebracht.

Wer für diesen Abänderungsantrag ist, möge ein Zeichen der Zustimmung geben. – Das ist die Minderheit. Der Abänderungsantrag ist abgelehnt.

Ich lasse sogleich über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschußberichtes abstimmen.

Wer dafür ist, möge ein Zeichen der Zustimmung geben. – Das ist die Mehrheit. Dieser Teil ist in der Fassung des Ausschußberichtes mehrheitlich angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Dieser Teil des Gesetzentwurfes ist mehrheitlich angenommen, wobei ich ausdrücklich das Vorhandensein der verfassungsmäßig erforderlichen Zweidrittelmehrheit feststelle.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Entwurf in dritter Lesung zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Der Entwurf ist in dritter Lesung mehrheitlich, wieder bei Vorliegen der verfassungsmäßig erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Partik-Pablé und Genossen betreffend "erweiterte Gefahrenerforschung".

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir stimmen jetzt ab über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Lackner, Kopf und Genossen betreffend Sicherstellung der Erreichbarkeit von Gemeinden in Katastrophenfällen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Dieser Entschließungsantrag ist mehrheitlich angenommen. (E 214.)

25. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (1913 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz geändert wird (1972 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen jetzt zum 25. Punkt der Tagesordnung.

Eine mündliche Berichterstattung wurde nicht verlangt.

Ich erteile Frau Abgeordneter Madl als erster Rednerin das Wort. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

18.31

Abgeordnete Elfriede Madl (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Die Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz geändert werden soll, stellt an und für sich nur eine Anpassung an das jetzt gültige Schulorganisationsgesetz vor und ist auf den ersten Blick keine große Sache, weil es sich eben, wie gesagt, um eine Anpassung handelt.


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