Verzicht des vorrangigen Anspruchs auf Familienbeihilfe bzw. die Überweisung derselben (2407/AB)

Anfragebeantwortung

Anfragebeantwortung durch den Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser zu der schriftlichen Anfrage (2440/J) der Abgeordneten Dr. Ilse Mertel, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend den Verzicht des vorrangigen Anspruchs auf Familienbeihilfe bzw. die Überweisung derselben auf ein Konto, das nicht nur der anspruchsberechtigten Person zur Verfügung steht

Beantwortet durch

Mag. Karl-Heinz Grasser (F)

Bundesministerium für Finanzen

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