Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 2. Sitzung / Seite 43

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Form von Aussagen von politischen Spitzenrepräsentanten bestimmter und einzelner Parteien ein Klima in diesem Land geschaffen wurde, in dem Aufhetzung, Verhetzung und Ausgrenzung die Devise war und ist, dann hat der österreichische Nationalrat die Pflicht, zu handeln. (Beifall bei den Grünen.)

Nicht der Appell der Politiker an sich selbst ist es, meine sehr geehrten Damen und Herren, was in einer Situation wie dieser gefragt ist, sondern eine Antwort auf die Frage: Was wird erwartet von Politikerinnen und Politikern, die in Verantwortung stehen, die in Mandate gewählt wurden, die repräsentative Posten ausfüllen, die Verantwortung übernommen haben mit ihrer Position? – Es wird erwartet, dass Taten gesetzt werden, dass gehandelt wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man müsste ja blind und taub sein, würde man nicht sehen, würde man nicht hören, was es in der österreichischen Bevölkerung insgesamt – und ich schließe niemanden aus, ich schließe alle mit ein – zu diesem Thema an Meldungen, ob schriftlich beziehungsweise auch postalisch, sage ich jetzt als Abgeordnete, zu bemerken und damit auch zu kritisieren gibt und in der Vergangenheit gab. Das sind ernst zu nehmende Signale und Anregungen, die wir aus der Bevölkerungen bekommen, und zwar sind sie in der Weise ernst zu nehmen, dass sich daran auch tatsächlich etwas zu knüpfen hat.

Wir Grünen haben – das ist ja heute Gegenstand dieser ersten Lesung – in der ersten Nationalratssitzung, also bereits in der konstituierenden Sitzung in bestimmten Bereichen jene Vorschläge – und einige stehen in späteren Tagesordnungspunkten auch noch zur Debatte –, die uns besonders brisant erscheinen, die uns aber auch vom Legistischen und vom Politischen her geradezu schon ausdiskutiert erscheinen, eingebracht, um dem Nationalrat die Möglichkeit zu geben, zu handeln, also Taten zu setzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Sie meinen, hier selbst nicht in Vorlage treten zu müssen oder keine Anträge einbringen zu müssen: Die Opposition – die derzeitige Opposition, die Opposition zur derzeitigen Regierung also – tut es, denn es ist unser Selbstverständnis, dass wir Ihnen Vorschläge vorlegen.

Deshalb haben wir einen Initiativantrag zur Änderung des Asylgesetzes und einen Initiativantrag zur Änderung des Fremdengesetzes eingebracht. Meine Aufgabe in der ersten Lesung ist es, Ihnen die maßgeblichen Inhalte zu erläutern, was ich hiemit tue.

Drittstaatsicherheit, Aufenthaltsrecht während des Asylverfahrens, keine Zurückweisung, bevor die Prüfung der Verfolgungssicherheit erfolgt, offensichtlich unbegründete Asylanträge oder begründete Asylanträge – das sind die Punkte des geltenden Asylgesetzes, bezüglich dessen sich in der Zwischenzeit ja durchaus ein Überblick über die Schwachstellen, aber auch über die positiven Auswirkungen der Novelle des Asylgesetzes, das ja 1991 beschlossen wurde, ergeben hat. Diese Schwachstellen haben uns dazu veranlasst, Ihnen in einem Initiativantrag konkrete Vorschläge zu machen.

Aber es geht dabei nicht nur um Drittstaatsicherheit, Aufenthaltsrecht während des Asylverfahrens, den Komplex Asylverfahren an der Grenze, sondern auch um Fragen, die wirklich durch Mark und Bein gehen, wie Asylgrund bei geschlechtsspezifischer Verfolgung von Frauen – Stichwort Vergewaltigung, genitale Verstümmelung, sexuelle Nötigung –, aber auch von Männern; auch bei Männern gibt es im Bereich der Sexualsphäre ganz generell, zuordenbare und damit auch den Verfolgungsgrund gewährleistende Gründe, die vom gegenwärtigen Asylgesetz nicht erfasst sind. Nichts, was unter dem Titel "geschlechtsspezifische Verfolgung" zu subsumieren ist – durchaus auch Männer betreffend, die auf der Flucht sind wegen Verfolgung auf Grund ihrer anderen sexuellen Orientierung –, ist durch die heutigen Regelungen abgedeckt. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)

Das sind die Punkte – das kann ich Ihnen ganz ruhig, ganz sachlich vortragen –, die geändert werden müssen – nicht von grünen Abgeordneten, denn wir sind nicht die Spezialistinnen und Spezialisten, wir verfügen nicht über jene Erfahrung wie die Betreuungsorganisationen. Wir haben es uns erlaubt, diese Erfahrungen aufzunehmen und sie in Gesetzesanträge zu kleiden.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite