Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 2. Sitzung / Seite 84

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gesetz zum Schutz der Tiere, welcher am 29. Oktober 1999 von Frau Abgeordneter Petrovic eingebracht wurde. Es ist an und für sich der gleiche Entwurf, der bereits im Juni eingebracht worden ist. Er wurde sozusagen fast textgleich übernommen.

Im ersten Abschnitt dieses Gesetzentwurfes wird der Tierschutz in den Verfassungsrang erhoben und damit dieser Rechtsmaterie eine völlig neue Stellung in der österreichischen Rechtsordnung gegeben. Das wäre an und für sich nicht bedenklich, allerdings muss man schon den Hintergrund hinterfragen. Wenn zum Beispiel die SPÖ und auch die Grünen es bisher abgelehnt haben, den Schutz der Familie, somit auch jenen der Kinder, in den Verfassungsrang zu erheben, so ist da schon eine nicht ganz zu rechtfertigende Gewichtung der Themen festzustellen. In den Erläuterungen heißt es nämlich – und das hat mich stutzig gemacht –:

"Da die verfassungsrechtlich anerkannte mitgeschöpfliche Würde allen Tieren (Mitgeschöpfen) innewohnt (§ 2 Abs. 2), haben auch alle Tiere einen Anspruch auf Rechtsschutz. Eine Einschränkung des Anwendungsbereiches tierschutzrechtlicher Bestimmungen auf Wirbel- oder Krustentiere, wie dies die geltenden Tierschutzgesetze des Burgenlandes und Vorarlbergs" – also der Länder – "vorsehen, ist daher nicht zu rechtfertigen."

Aber irgendwo, meine Damen und Herren, muss ja eine Grenze gezogen werden. Ich kenne aus den Medien einen Fall aus Kärnten, in welchem es heißt, dass ein Gartenbesitzer, der einen Schneckentod eingesetzt hat, wegen Tierquälerei angezeigt worden ist. Ja darf man nach dieser Definition oder nach diesen Erläuterungen auch einer Fliege nichts mehr zuleide tun? In diesem Punkt sind schon genauere Erläuterungen notwendig.

Der vorliegende Entwurf statuiert die Mitfinanzierung des Tierschutzes aus öffentlichen Mitteln. Wenn es Vorschreibungen gibt, die zum Beispiel Umbauten bei den Stallsystemen auf tiergerechte Haltung beziehungsweise auf die vorgeschriebene tiergerechte Haltung anordnen, dann müssten diese Maßnahmen schon auch aus öffentlichen Mitteln unterstützt werden.

Zu diesem Punkt darf ich einen unverdächtigen Zeugen nennen. Es gab nämlich bereits einmal einen Antrag im Nationalrat, in dem näher erläutert worden ist, wie die Stallverhältnisse ausschauen sollen. Es gibt Landesgesetze, in denen der Tiergerechtheitsindex bereits enthalten ist. Aufgrund dieser Angaben hat die Universität für Bodenkultur eine Studie erstellt, wonach allein die Umstellung in der Rinderhaltung 34 Milliarden Schilling kosten würde. Das kann man den Bauern allein bei den gegenwärtigen Einkommensverhältnissen einfach nicht aufbürden.

Es gibt auch eine neue Bio-Richtlinie der EU. In dieser Richtlinie wurde Freilaufhaltung vorgeschrieben. Dagegen gab es einen Aufstand der kleinen Biobauern, die alle ihre Ställe auf Freilaufhaltung hätten umstellen müssen. Es kam deshalb auch zu einem Kompromiss, sodass bis zu einem Bestand von 15 Kühen auch Biobauern eine Anhängevorrichtung erlaubt sein kann. In einem Freilaufstall muss nämlich ein Melkstand errichtet werden, und damit würden dem geringen Ertrag einer kleinen Tierhaltung unverhältnismäßig hohe Kosten gegenüber stehen. Wir haben in Österreich im Durchschnitt der rinderhaltenden Bauern 20 Rinder, davon acht Kühe. Bei acht Kühen kann man nicht einen Melkstand errichten, der würde sich nie rechnen, es sei denn, es könnten aus öffentlichen Mitteln die dadurch entstehenden Mehrkosten getragen werden. Ich zweifle aber bei der gegebenen Budgetsituation, die uns auch in den nächsten Jahren ins Haus stehen wird, dass dieses zusätzliche Geld aufzutreiben sein wird.

Dieser Entwurf – das muss ich schon erwähnen, und das auch in Richtung der Freiheitlichen Partei, denn bei den Bauernversammlungen wird anders gesprochen als hier – bringt schon eine enorme Bürokratie. Im § 34 heißt es:

"Betriebe, in welchen landwirtschaftliche Nutztiere gehalten werden..." – also nur bei landwirtschaftlicher Nutztierhaltung, nicht bei Heimtieren –, "sind von der Behörde in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch ein Mal jährlich, unabhängig vom Vorliegen eines begründeten Verdachtes ... zu überprüfen." – Zitatende.

Dass wir hiebei etwas vorsichtig werden, muss, glaube ich, anerkannt werden, denn das wird auch den Behörden Kosten verursachen. Es gibt rund 180 000 Tierhalter in Österreich. Wenn


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