Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 4. Sitzung / Seite 20

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vor Beginn des Budgetvollzuges 2000 – für das Jahr 2000 haben wir ja noch kein Budget – ausführlich mit diesem Thema auseinander zu setzen.

Seit Minister Edlinger vor etwas mehr als zwei Wochen allen Ministerien und Obersten Organen per Erlass aufgetragen hat, 20 Prozent der Ermessensausgaben einzusparen, herrscht mancherorts, wie wir gehört haben, helle Aufregung. – No na, kann man dazu nur sagen (Abg. Scheibner: Dieser Erlass war ein Unsinn! Zu Recht gab es darüber Aufregung!), denn wenn man zum Sparen verhalten wird, werden manche ein bisschen nervös.

Es gab dazu so manch kritische Bemerkung, so war etwa "unverantwortliche Maßnahme" oder "Budgetchaos" von verschiedenen Seiten zu hören. Alles Mögliche wurde Edlinger unterstellt, nur: Entscheidendes wurde nicht hinterfragt. Gefragt wurde nämlich nicht: Warum jetzt? Warum 20 Prozent der Ermessensausgaben? Welche Bedeutung hat eine Einsparung von zirka 20 Milliarden Schilling für den Budgetvollzug des Jahres 2000 beziehungsweise die folgenden Budgets? Ist diese Maßnahme korrekt? Ist sie notwendig – beziehungsweise: Gibt es Alternativen? – Fragen, denen man sich stellen muss – und ebenso deren Antworten.

Meine Damen und Herren! Es wurde und wird so getan, als ob es kein automatisches Budgetprovisorium gäbe. Es wird nicht gesagt, dass es ohne neue Bundesregierung keine Budgetverhandlungen und daher auch kein neues Budget gibt. Es wird nicht gesagt, dass es daher konsequenterweise ab 1. Jänner 2000 keinen genehmigten Bundesvoranschlag gibt. Und es wird auch nicht gesagt, dass das Budget 2000 frühestens mit drei- bis viermonatiger Verspätung – mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen für das kommende Budget und die folgenden Budgets – in Kraft treten kann.

Es wird auch nicht gesagt, dass die von mancher Seite so heftig kritisierte Maßnahme in dieser Übergangsphase rechtlich und auch wirtschaftlich die einzig korrekte und richtige Möglichkeit ist, den Budgetkurs für das Jahr 2000, die künftige Bundesregierung – wie immer diese aussehen und von wem immer sie gestellt werden wird – nicht zu präjudizieren, diese nicht vor vollendete Tatsachen zu stellen.

Von wem sonst als vom Finanzminister und wann sonst als jetzt vor Beginn des neuen Budgetjahres ist Handlungsbedarf gegeben?! Ein Nichthandeln wäre nicht korrekt, wäre darüber hinaus verantwortungslos gewesen, weil ein solches Nichthandeln, meine Damen und Herren, nicht nur die Erstellung des kommenden Budgets, sondern auch jenes der folgenden Jahre in einer Art beeinflussen würde, die keinesfalls verantwortbar wäre.

Es ist aber in hohem Maße auffallend, dass dieser Erlass des Finanzministers vor allem von politischer Seite heftig kritisiert wurde und wird – ja selbst sozialdemokratische Regierungsmitglieder haben sich teilweise besorgt dazu geäußert. Aber von einer Seite kommt nicht nur keine Kritik, meine Damen und Herren, sondern sogar Zustimmung, nämlich von Expertenseite. Alle Wirtschaftsforscher, genauso höhere Repräsentanten der Nationalbank, begrüßen das Vorgehen des Herrn Finanzministers, geben ihm Recht. Von dieser Seite heißt es unter anderem – ich zitiere (Unruhe im Saal) –:

Der Erlass des Ministers Edlinger vom 30. November, die Ermessensausgaben um 20 Prozent zu kürzen, ist richtig. Sie ist in dieser Übergangsperiode rechtlich die einzige Möglichkeit, den Budgetkurs für das Jahr 2000 und die folgenden Jahre sicherzustellen. – Zitatende.

Ich habe es bereits gesagt: Es gibt bis dato keine neue handlungsfähige Regierung und deshalb auch kein ausverhandeltes Budget.

Präsident Dr. Heinz Fischer (das Glockenzeichen gebend): Ich will dir, Kollege Heindl, nur Gehör verschaffen, weil Kollege Trattner zu Recht sagt, dass du entweder zu leise sprichst oder die Zwischenreden zu laut sind; eines von beiden trifft zu.

Abgeordneter Dr. Kurt Heindl (fortsetzend): Kollege Trattner, damit du mich besser hörst, werde ich etwas lauter reden und näher zum Mikrophon gehen.


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