Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 4. Sitzung / Seite 35

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Sehr geehrter Herr Finanzminister! Stabilität hat etwas mit Verlässlichkeit zu tun, Stabilität hat damit zu tun, wie weit man den Leuten, mit denen man zusammenarbeitet, vertrauen kann und auch welches Vertrauen man ausstrahlt. Stabilität hat etwas mit langjähriger Planung zu tun. Wenn man dort zu kürzen anfängt, wo es diejenigen trifft, die keine Lobbys haben, die nicht so, wie etwa die Bauwirtschaft, längerfristige Verträge mit langfristigen Planungen haben, wenn man nur immer dort streicht, wo es die Schwächsten trifft, dann kann das doch nicht im Sinne von Stabilität sein und schon gar nicht im Sinne einer stabilen Demokratie, die wir in diesem Land doch haben und auch weiter wahren und ausbauen wollen.

Bei den Ermessensausgaben kann man leicht kürzen, aber ich denke, diesbezüglich muss man schauen, wo in diesem Bereich wirklich anzusetzen ist, aber nicht bei den Schwächsten. (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.) Das bedeutet Stabilität! Deshalb ersuche ich Sie, sich im Sinne unserer stabilen Demokratie noch einmal anzusehen, wo es denn wirklich sinnvoll ist, zu sparen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.14

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich erkläre nunmehr die Aktuelle Stunde für beendet.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich auf die nach § 23 Absatz 4 der Geschäftsordnung im Sitzungssaal verteilte schriftliche Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 77/J bis 157/J.

Schriftliche Anfragen an den Präsidenten des Nationalrates: 1/JPR und 2/JPR.

2. Initiativanträge: Zurückziehung: 42/A.

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die veterinärmedizinischen Bundesanstalten geändert wird (6 der Beilagen),

Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz geändert wird (14 der Beilagen).

4. Gesetzesanträge des Bundesrates:

Gesetzesantrag der Bundesräte Jürgen Weiss und Genossen vom 18. November 1999 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (5 der Beilagen).

5. Ergänzung oder Änderung von Regierungsvorlagen oder Berichten:

Änderung sowie 2. Änderung der Regierungsvorlage 2 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Pensionsgesetz 1965, das Nebengebührenzulagengesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Karenzurlaubsgeldgesetz, das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Eltern-Karenzurlaubsgesetz und das Bundesgesetz BGBl. Nr. 298/1986 geändert werden (Zu 2 der Beilagen und Zu 2 der Beilagen [2. Änderung]),

Änderung der Regierungsvorlage 4 der Beilagen betreffend Sozialrechts-Änderungsgesetz 1999 – SRÄG 1999 (Zu 4 der Beilagen).


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