Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 4. Sitzung / Seite 176

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Ich erzähle Ihnen diese Geschichte auch deswegen, weil für mich von Anfang an klar war, dass ich als politischer Mandatar eine Kundgebung anmelde, und weil es auch für die Salzburger Polizeidirektion klar war, dass sie, wenn sie meine Kundgebung verbietet, die Kundgebung einer politischen Partei verbietet, während eine andere Partei unter dem Titel "Brauchtum" selbstverständlich ihre Kundgebung machen kann. Soll auch so sein, meine Damen und Herren von den Freiheitlichen, wenn Sie sich genügend distanzieren, was – Kollege Haigermoser war ja einer der Vormarschierer bei dieser FPÖ-Kundgebung – nicht deutlich genug geworden ist! (Abg. Haigermoser: Wer stalinistische ...! Archipel Gulag!) Die Distanz zur Waffen-SS! Herr Kollege Haigermoser, Ihre Distanz konnte ich mit eigenen Augen beobachten. Sie war so minimal! (Abg. Haigermoser: ... Archipel Gulag!) Aber das ist eine andere Geschichte.

Ich möchte bei der Salzburger Polizeidirektion bleiben. (Ruf bei den Freiheitlichen: Distanz vor allem zu den Kommunisten!) Die Salzburger Polizeidirektion hat von Anfang an gewusst, dass sie dieses Verwaltungsstrafverfahren gegen einen Mandatar führt, gegen einen Mandatar des Parlaments. Und es hat sie überhaupt nicht gestört, dieses Verfahren zu führen. Darum bin ich auch für die Ausschussfeststellung sehr dankbar – die das noch einmal deutlich hervorhebt –, in der der Innenminister beziehungsweise die Bundespolizeidirektion aufmerksam gemacht werden, dass sich auch die Salzburger Polizeidirektion gefälligst an Verfassungsgesetze halten soll.

Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren, dieses Vorgehen ... (Abg. Haigermoser: Wie halten Sie die Gesetze?) Diese Kundgebung ist nur vorläufig durch die Salzburger Polizeibehörde verboten worden. (Abg. Haigermoser: Sie trampeln auf den Gräbern Verstorbener herum! Das ist politische Leichenfledderei!) Es ist deswegen eine Verfassungsklage anhängig, Herr Abgeordneter Haigermoser. (Abg. Haigermoser: Sie trampeln auf den Gräbern Verstorbener herum! Sie sollten sich schämen!) Sie sollten sich eigentlich dafür breit machen, dass eine politische Kundgebung gegen Waffen-SSler stattfinden kann. Sie sollten dafür eintreten, auch wenn Sie zeitlich und räumlich ziemlich wenig Distanz zu dieser Waffen-SS haben spüren lassen. (Ruf bei den Freiheitlichen: Ungeheuerlich! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Ich meine, man sollte diesen Vorfall nicht zum Thema Immunität diskutieren, sondern zu dem, was sich in Salzburg nach wie vor ereignet. (Abg. Scheibner: Auf dem Friedhof muss man nicht demonstrieren!) Sie haben ja eine Demonstration, Herr Abgeordneter Scheibner! Ist Ihnen nicht aufgefallen, dass die FPÖ jedes Jahr am 1. November demonstriert und dass Ihre Abgeordneten an der Spitze der Demonstration stehen? Betrachten Sie das nicht als politische Kundgebung? Ist das "Brauchtum", wenn eine politische Partei am 1. November demonstriert? (Widerspruch bei den Freiheitlichen.) Machen Sie sich nicht lächerlich, Herr Kollege Scheibner, das hat nichts mit Brauchtum zu tun! (Abg. Scheibner: Nein, das ist nicht lächerlich!) Das ist genauso eine politische Manifestation Ihrer Nähe und Ihrer Verbindung zu dieser Waffen-SS, wie es von Seiten der Waffen-SS eine Manifestation ihrer Gesinnung des Ewiggestrigen ist. (Abg. Scheibner: Die "K IV" ist keine freiheitliche Organisation!)

Wenn man dagegen demonstriert (Abg. Scheibner: Wer ist der Chef vom "Kameradschaftsbund", Herr Kollege Öllinger?), dann würde man sich von einer Polizeibehörde eigentlich Unterstützung und eben auch die Möglichkeit, diese Kundgebung stattfinden zu lassen, erwarten, nicht jedoch diese Vorgangsweise der Salzburger Polizeidirektion! Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren: Es ist demokratiepolitisch bedenklich, wenn eine Behörde die Sprüche von Ewiggestrigen als "Brauchtum" bezeichnet und eine politische Kundgebung, die für ermordete Juden eintritt, unter dem Aspekt, dass es sich dabei um etwas politisch Widriges handelt, zu verbieten versucht. (Abg. Dr. Ofner: Was bedeutet das rote Licht eigentlich, Herr Präsident? – Freiwillig? Entschuldigung!)

Sie sollten sich das merken, Herr Kollege Ofner, auch wenn Sie hier ungeduldig werden, weil ich Ihnen in dieser Causa vielleicht zu lange rede. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Dr. Ofner: Ich kenne das Geschäft, ich bin ein Strafverteidiger! – Abg. Mag. Trattner – in Richtung Grüne –: ... nur ein Provokateur, sonst gar nichts! – Abg. Böhacker: Primitiv! – Abg. Mag. Trattner: Ja, es ist primitiv! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

21.14


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