Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 9. Sitzung / Seite 90

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

sicherung zeichnet sich durch die solidarische umlagefinanzierte Pflichtversicherung und den chancengleichen Zugang für alle Versicherten und deren Angehörige zu Leistungen des Gesundheitswesens unabhängig von Alter, Geschlecht und finanzieller Leistungsfähigkeit aus.

Die stark ausgeprägte solidarische Komponente des Systems insbesondere für Familien ist die beitragsfreie Mitversicherung für Angehörige, die etwa einem Leistungsvolumen von 20 Milliarden Schilling entspricht.

Dieses Modell ist der Garant für eine solidarische Finanzierung des Gesundheitssystems und verhindert die nunmehr drohende Zwei-Klassen-Medizin.

Durch den Anschlag auf die Geldbörsen kranker Menschen im FPÖVP-Belastungsprogramm, das eine Krankenbestrafungssteuer bis 20 Prozent – bei gleichzeitiger Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionisten – vorsieht, ist diese gesellschaftliche Solidarität massiv bedroht.

FPÖVP standen immer für Cliquen- und Klientelpolitik. Sie interpretierten Treffsicherheit immer in der Beschneidung der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es entsetzt uns jedoch, mit welcher Kälte die FPÖVP-Bundesregierung den kleinen Leuten in die Tasche greift.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales nachfolgende

Anfrage:

1. Was sieht das FPÖVP-Pensionskürzungsmodell konkret

a) bei einer Frau mit 40 Versicherungsjahren und 55 Lebensjahren,

b) bei einem Mann mit 45 Versicherungsjahren und 60 Lebensjahren,

c) bei einem Mann mit 40 Versicherungsjahren und 65 Lebensjahren,

d) bei einer Frau mit 45 Versicherungsjahren und 60 Lebensjahren,

e) bei einem Mann mit 45 Versicherungsjahren und 65 Lebensjahren,

f) bei einer Frau mit 50 Versicherungsjahren und 65 Lebensjahren,

g) bei einem Mann mit 50 Versicherungsjahren und 65 Lebensjahren,

h) bei einem Mann mit 55 Versicherungsjahren und 70 Lebensjahren,

i) bei einem Mann mit 60 Versicherungsjahren und 75 Lebensjahren

zum 1.10.2000, zum 1.1.2001, zum 1.4.2001, zum 1.7.2001, zum 1.10.2001, zum 1.1.2002, zum 1.4.2002, zum 1.7.2002, zum 1.10.2002, im Vergleich zum Rechtsbestand 1.1.2000, vor?

2. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Mann künftig mit 60 Lebensjahren in eine vorzeitige Alterspension wegen langer Versicherungsdauer gehen?

3. Unter welchen Voraussetzungen kann eine Frau künftig mit 55 Lebensjahren in eine vorzeitige Alterspension wegen langer Versicherungsdauer gehen?

4. Sie haben die Absicht sicherzustellen, dass Versicherte mit einer Beitragsdauer von mindestens 45 Jahren weiter mit 60 Jahren in Pension gehen können. Wie kann eine Frau 45 Versicherungsjahre vor dem Regelpensionsalter erreichen?

5. Ist diese Ungleichbehandlung von Männern und Frauen bei der vorzeitigen Alterspension beabsichtigt?


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite