Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 9. Sitzung / Seite 166

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Kollege Schwarzenberger mit meiner Kollegin Anna Elisabeth Aumayr geeinigt hat, nachdem ich die Bewertungen oder – wie man jetzt modern sagt – die Evaluierung der Jungfernreden ehemaliger SPÖ-Regierungsmitglieder, ebenfalls durch Kollegen Schwarzenberger, erfahren habe, dürfen wir uns in aller Ruhe dem Justizkapitel zuwenden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wolfgang Schüssel hat heute in der Regierungserklärung gesagt: Neu regieren heißt, größtmögliche Sicherheit schaffen. – Ich habe als Abgeordneter wiederholt davon gesprochen, dass das Fundament unseres Rechtsstaates eine funktionierende Gerichtsbarkeit ist. Ein weiteres Fundament unseres Rechtsstaates ist das Vertrauen in den Rechtsfrieden. Dieser Rechtsfriede ist nur dann gewahrt, wenn größtmögliche Sicherheit besteht. Größtmögliche Sicherheit besteht aber nur dann, wenn auch entsprechende Strafen angedroht, verhängt und vollzogen werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Freiheitlichen Partei ist wiederholt zum Vorwurf gemacht worden, dass sie eine Politik des Law-and-order vertritt. Die Österreichische Volkspartei hat in diesem Zusammenhang des Öfteren von "zero tolerance" gesprochen. Ich darf meine Kolleginnen und Kollegen von der Sozialdemokratie, meine Abgeordnetenkollegen – morgen lege ich mein Mandat zurück –, daran erinnern, dass es nicht nur eine freiheitliche Forderung und auch eine ÖVP-Forderung ist, sich dem Law-and-order verpflichtet zu sehen, sondern auch eine alte sozialdemokratische Forderung. Hat doch Ihr Tony Blair in England die Wahlen auch – aber ich glaube sogar: vor allem – mit dem Grundsatz "Law and order is a labour issue!" gewonnen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Im Bereich der inneren Sicherheit legen wir den Schwerpunkt, sagte der Bundeskanzler, auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Drogenkriminalität und des Schlepper-Unwesens. Die Drogenkriminalität bereitet uns in der Tat, meine sehr geehrten Damen und Herren, große Sorgen. Wenn man etwa im "Kurier" nachlesen kann, dass der Straßenhandel in der Drogenkriminalität vorwiegend von der nigerianischen Drogenmafia beherrscht wird, dann muss uns das Sorge bereiten und dann müssen wir Abhilfe schaffen. Aber: Wir müssen auch jenen schwarzen Mitbürgerinnen und Mitbürgern in diesem Land, die sich dem Rechtsstaat verpflichtet sehen, das Gefühl geben, dass wir auf ihrer Seite stehen, wenn diese durch Verallgemeinerung gegen die schwarze Drogenmafia verunglimpft werden. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Haidlmayr: Sagen Sie das der Frau Pablé!)

Das Thema der Drogenkriminalität bringt mich zur Diversion. Mich hat schon in der Diskussion in der vergangenen Legislaturperiode gewundert, wie man sehr schwerwiegende Delikte der Drogenkriminalität diversionsfähig gestaltet hat. Beispielsweise ist mir unerklärlich, wieso der gewerbliche Handel mit Drogen unter der so genannten Grenzmenge diversionsfähig sein soll.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist nicht verständlich. Es ist nicht verständlich, wieso Menschen, die aus Habgier andere, vor allem junge Menschen verführen, abhängig machen, an die Nadel bringen, nur deshalb, weil sie zufällig eine geringe Rauschgiftmenge bei sich haben, in die Diversion fallen und unter Umständen straflos bleiben können. Da, meine Damen und Herren, gilt es anzusetzen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Frau Kollegin Fekter hat schon das gemeinsame Programm teilweise referiert, was die Diversion anlangt. Ich glaube, hier können wir uns durchaus mit den sozialdemokratischen Vorstellungen zumindest des sozialdemokratischen Justizsprechers Hannes Jarolim treffen, der in der gesamten Debatte über die Diversion irrtümlich immer wieder gesagt hat, die Diversion gelte nur bei leichter Schuld. Kollege Jarolim! Ich erinnere daran, dass im Gesetz etwas anderes steht. Im Gesetz steht: Die Schuld darf nicht schwer sein. Und zwischen leichter Schuld und der nicht schweren Schuld gibt es noch den Bereich der, wie ich es genannt habe, normalen Schuld, und da gilt es anzusetzen.

Wir haben nichts gegen die Diversion, wenn sie in einem bestimmten Rahmen vernünftig angewendet wird, und einer dieser vernünftigen Anwendungsfälle kann aber nur bei leichter Schuld sein. (Beifall bei den Freiheitlichen.)


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