Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 19. Sitzung / Seite 70

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"Alle angeführten Maßnahmen stellen aus familienpolitischer Sicht ein Förderungspaket dar, welches mittelfristig nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten umgesetzt werden soll. Hiebei ist darauf Bedacht zu nehmen, dass die Einführung des Kinderbetreuungsgeldes vordringlich, nämlich" – ich sage dazu: erst – "mit 1. Jänner 2002, zu realisieren ist."

Es wird nicht gesagt, dass für die Einführung des Kinderbetreuungsgeldes 13,2 Milliarden Schilling und für die folgenden Jahre 14 Milliarden Schilling notwendig sein werden. Kein Wort darüber, wie dies finanziert werden soll. Dafür wird versprochen, vertagt und zurückgewiesen. Nicht einmal zu einem Entschließungsantrag hat man sich von Seiten der Regierung durchringen können, um ihn in der heutigen Plenarsitzung zu beschließen. – Wiederum vertagte Wahlversprechen, meine Damen und Herren!

Einerseits werden seit der Wahl von den Regierungsparteien den Familien großzügige Unterstützungen versprochen, die, wenn überhaupt, erst im Jahre 2002 gewährt werden sollen, aber andererseits werden besonders die BezieherInnen kleinerer und mittlerer Einkommen von dieser Bundesregierung finanziell verstärkt zur Ader gelassen. Es werden den Familien andere Belastungen aufgebürdet, um vielleicht im Jahre 2002 die groß angekündigten Wahlversprechen einlösen zu können.

Die Verteilungseffekte des blau-schwarzen Regierungsprogramms finden von unten nach oben statt. Sie werden insbesondere die einkommensschwachen Familien hart treffen. Laut Wifo wird zum Beispiel die höhere Besteuerung des Strompreises trotz der Liberalisierung des Energiemarktes die ärmeren Haushalte, sprich die Familien mit niedrigem Einkommen, zweieinhalb Mal so stark wie die Besserverdiener treffen.

Viele Familienerhalter sind, um ihrem Erwerb nachkommen zu können, als Pendler zum Beispiel auch auf ihren PKW angewiesen. Diese werden durch die Anhebung der Versicherungssteuer und durch die Verdoppelung der Kosten für die Autobahn-Vignette zusätzlich belastet.

Das ist keine familienpolitische Maßnahme. Die Familieneinkommen werden durch diese Maßnahme beispielsweise bei einem Arbeiter, der noch so fleißig seiner Arbeit nachgeht, aber notgedrungen mit seinem PKW pendeln muss, um zu seinem Arbeitsplatz zu gelangen, von dieser Bundesregierung weiterhin beschnitten. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Gebühren, wie zum Beispiel jene für die Ausstellung eines Reisepasses oder eines Führerscheines, werden kräftig angehoben. Sogar für Bausparkredite wird eine Vergebührung anfallen. Auch diese Maßnahmen werden in Zukunft hauptsächlich die kleinen Häuselbauer und wieder Familien mit niedrigem Einkommen treffen.

Schließlich kommt eine besondere Belastung auf unsere Familien zu, nämlich das blau-schwarze Sanierungskonzept für die Krankenkassen. Soll heißen: Wer krank ist, soll zahlen.

Das sind alles Aufwendungen auf Grund zusätzlicher Erhöhungen durch diese Bundesregierung, die besonders Familien mit kleinen und mittleren Einkommen hart treffen werden. Für ihren Fleiß und für ihre Sparsamkeit werden von dieser Belastungsregierung besonders die Familien der unteren Einkommensschicht bestraft, denn die ärmeren Haushalte müssen mehr als ihr gesamtes Einkommen für Konsumzwecke ausgeben, während die reicheren Haushalte sparen und von dieser Regierung verschont werden.

Wenn man die Verteilungseffekte aller Erhöhungen von Verbrauchsabgaben und Gebühren zusammenzählt, so sieht man, dass die ärmeren Haushalte und damit die meisten Familien etwa doppelt so stark wie die reicheren belastet werden. Mit all diesen Belastungsmaßnahmen werden insbesondere die Familien mit kleinem Einkommen, die einkommensschwachen Familien zur Kassa gebeten. Dies alles geschieht, um vielleicht die Forderungen des Familien-Volksbegehrens im Jahre 2002 umsetzen zu können.

Ein Kinderbetreuungsgeld für alle, die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Sekten und Gewalt in den Medien, die Wiedereinführung der Heimfahrtbeihilfen für Schüler und Lehrlinge sowie die Forderungen nach einem Kostenersatz


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