Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 19. Sitzung / Seite 106

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Monaten einiges weitergebracht, nicht alles ist schon abgeschlossen, vieles ist noch in der parlamentarischen Prozedur, aber man kann doch schon eine erste Zwischenbilanz ziehen. In diesen fast drei Monaten konnte sich nicht nur die österreichische Öffentlichkeit, sondern konnten sich auch die 14 Regierungen der anderen europäischen Partnerländer genau anschauen, was eigentlich in Österreich passiert. Sie haben Zeit genug gehabt, zu sehen, ob ihre Befürchtungen, ihre Sorgen eintreten oder nicht.

Es ist auch interessant, dass gerade jetzt viele differenzierte Stimmen hörbar werden. Nicht nur in den Zeitungen, in den wichtigsten Zeitschriften Europas sind sehr kritische Kommentare über die Sanktionen zu lesen gewesen, sondern auch namhafte Politiker haben sich zu Wort gemeldet, und es sind wiederum differenzierte, positive Stimmen für Österreich in Irland, Dänemark, Finnland, Italien, Griechenland, Luxemburg, aber auch in den großen Ländern hörbar geworden. – Ich möchte an dieser Stelle allen Österreichern danken, die mir und den Regierungsmitgliedern Tausende Briefe geschrieben haben, die den Abgeordneten geschrieben haben, wie sie sich fühlen und wie sie unter dieser Situation leiden. Ich danke allen, dass sie uns diesbezüglich geschrieben haben und uns damit auch Kraft geben, durchzuhalten! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Es waren auch Prominente dabei wie Altbundeskanzler Josef Klaus oder der frühere Gewerkschaftschef und langjährige Politiker Franz Olah. Aus den verschiedensten politischen Lagern kommend haben Prominente sehr persönliche, handschriftliche Briefe zu dieser Situation in unserem Land und in Europa abgegeben. Ich möchte ihnen dafür danken.

Ich möchte aber auch jenem danken, der heute vor dem französischen Senat spricht, nämlich dem Präsidenten des österreichischen Verfassungsgerichtshofes, Adamovich. Er ist absolut unabhängig. Er hat früher vielen Kanzlern gedient, wie beispielsweise Julius Raab oder auch Bruno Kreisky, und er ist heute ein unbestechlicher Hüter und Wahrer der österreichischen Verfassungsordnung. Ich danke ihm, dass er, übrigens auf Einladung des französischen Verfassungsrichters, des sozialistischen Senators Badinter – viele kennen ihn –, die Gelegenheit wahrnimmt, heute in einer exquisiten und ausgearbeiteten Rede Österreich zu verteidigen. Das ist wichtig! Das erwarten wir von uns, und das erwarten wir auch von allen, die etwas zu sagen haben! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich danke Fürst Schwarzenberg, Paul Lendvai, Lord Weidenfeld oder Professor Michalsky, dass sie eine sehr ausgewogene und pointierte Erklärung für Österreich abgegeben haben, die durchaus nicht unkritisch ist. Ich danke allen – Klaus Emmerich sitzt auch oben auf der Tribüne –, den österreichischen Bürgern, die ein Manifest "Österreich in Europa" ausgearbeitet und auf eigene Kosten publiziert haben. Das ist Bürgergesellschaft, die das Land zum Besseren verändern wird! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Dieses Manifest ist deswegen sehr interessant, weil damit viele Dinge wieder in Erinnerung gerufen werden, die in Österreich so selbstverständlich sind, dass sie manche, auch im Ausland, beinahe schon vergessen haben. Österreich hat innerhalb der Europäischen Union die schärfsten Anti-Nazi-Gesetze. Auf Grund der österreichischen Rechtsordnung ist eine rassistische Partei undenkbar, denn sie würde gar nicht zur Wahl zugelassen werden. Daher sind auch Vorwürfe, wie sie von manchen europäischen Ministern erhoben wurden, dass in Österreich eine rassistische Partei in der Regierung sitzt, außerordentlich problematisch und müssen von jedem aufrechten Österreicher zurückgewiesen werden! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Belehrungen braucht Österreich nicht, schon gar nicht von Ländern, die nicht so wie wir in Österreich etwa die Europäische Menschenrechtskonvention und die Zusatzprotokolle im Verfassungsrang haben, welche somit unmittelbar anwendbares Recht sind. Die internationalen Abkommen über die Beseitigung aller Formen der rassischen Diskriminierung – mit einem eigenen Durchführungsgesetz im Verfassungsrang stehend – sind direkt vor dem Verfassungsgerichtshof einklagbar. Damit sind alle Prinzipien und Grundsätze, die im Artikel 6 des Amsterdamer Vertrages stehen – der übrigens auf eine Initiative von mir und von Lamberto Dini zurückgeht –, klar und einklagbares österreichisches Recht. Wer noch von den


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