Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 19. Sitzung / Seite 156

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Abs. 10 des Postsparkassengesetzes hat bis jetzt sichergestellt, dass die Kolleginnen und Kollegen als Bundesbedienstete keinen Nachteil erleiden dürfen.

Mit der Streichung dieses Paragraphen fällt aber die Anwendung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes weg. Damit wird einerseits die Gleichbehandlungsbeauftragte in Frage gestellt, und andererseits – was noch problematischer ist – werden damit die Umsetzung des Frauenförderplanes und die Einbeziehung in den Frauenförderplan des Finanzministeriums hinfällig. (Abg. Silhavy: Da sieht man wieder, wie frauenfeindlich diese Politik ist!)  – Genau! Denn damit verlieren die weiblichen Bediensteten der Postsparkasse das Recht auf diese Förderung. Dies, meine Damen und Herren, ist eine massive Verschlechterung für die Kolleginnen in der Postsparkasse!

Es ist natürlich richtig, dass die Experten, obzwar nicht alle, sehr eindeutig ausgeführt haben, wie die Privatisierung vor sich gehen soll und wie viel Geld sie bringen wird. Es wurde jedoch von keinem auch nur ein einziger Vorschlag dafür eingebracht, was mit den Beschäftigten passieren soll. Eine Privatisierung von bis zu 100 Prozent, die unter großem politischem Druck innerhalb kürzester Zeit abgeschlossen sein muss, führt notgedrungen zu einem massiven Preisverfall der auf diese Weise zum Ausverkauf angepriesenen Unternehmen.

Bei der Austria Tabak zum Beispiel besteht der überwiegende Teil des Umsatzes aus Lizenzverträgen mit Tabak-Multis. Und ich werde heute bei meiner Aussage aufpassen, denn bei einem Verkauf an einen dieser Multis besteht die Gefahr, dass sich die anderen zurückziehen. Philipp Morris hat ein Riesenwerk in München, das zurzeit nur zu 70 Prozent ausgelastet ist. Bei einer Kapazitätsanhebung auf 85 Prozent könnte ganz Österreich mitversorgt werden. Die heimischen Standorte der AT wie Fürstenfeld, Hainburg, Linz und Schwaz in Tirol müssten dann geschlossen werden. Ich habe schon im Industrieausschuss darauf hingewiesen, dass 3 800 Beschäftigte dadurch ihren Arbeitsplatz verlieren würden. Dazu kommen noch 500 Zulieferfirmen mit ihren Beschäftigten.

Meine Damen und Herren! Die Zustimmung der ÖVP zu diesen Regierungsvorlagen zeigt, dass all die Aussagen bezüglich des Ausbaus des Wirtschaftsstandortes Österreich, aber auch betreffend Verbesserungen für Beschäftigte auf ihren diversen Veranstaltungen nur leere Phrasen sind.

Ich bringe nun noch folgenden Abänderungsantrag ein und hoffe, dass Sie von den Regierungsparteien, wenn Ihnen die Beschäftigten ein Anliegen sind, diesen unterstützen.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Verzetnitsch, Bauer und GenossInnen zum Bericht des Industrieausschusses über die Regierungsvorlage (48 der Beilagen): Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft und der Post- und Telekom-Beteiligungsverwaltungsgesellschaft (ÖIAG-Gesetz 2000)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

§ 12 Abs. 3:

"Die ÖIAG ist Gesamtrechtsnachfolgerin der PTBG und der PTA in allen mit den Anteilsrechten der PTBG an der PTA und den Anteilsrechten der PTA an der Telekom Austria AG und der Österreichischen Post AG rechtlich und wirtschaftlich zusammenhängenden Vermögensrechten, Vereinbarungen und Verbindlichkeiten. Solange die ÖIAG einen Einfluss gemäß § 9 Abs. 1 auf Unternehmen, die durch Maßnahmen der Umgründung aus der Post und Telekom Austria AG hervorgegangen sind, ausüben kann, sollen auch jene unmittelbaren Rechtsfolgen aus dem Poststrukturgesetz BGBl Nr. 201/1996 in der Fassung BGBl I Nr. 161/1999 und dem Postbetriebsverfassungsgesetz BGBl Nr. 326/1996 in der Fassung BGBl I Nr. 161/1999


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