Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 19. Sitzung / Seite 222

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Ein Wunsch auf mündliche Berichterstattung liegt nicht vor.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Heinzl. – Weitere Wortmeldungen habe ich bislang nicht. Daher bitte ich zu beachten, dass wir bald wieder eine Abstimmung haben werden.

Bitte, Herr Abgeordneter.

23.43

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! In den Medien ist oft dann von Auslieferungen die Rede, wenn es sich um sehr spektakuläre Fälle handelt, wie etwa um den langjährigen FPÖ-Nationalratsabgeordneten Rosenstingl oder auch um Herrn Rabelbauer, der seinerzeit mit der ÖVP in sehr engem Kontakt gestanden ist.

Sehr geehrte Damen und Herren! Gerade in solchen Fällen entsteht oft der Eindruck, dass die Auszuliefernden in der Regel alles versuchen, um nicht ausgeliefert zu werden. Genau das ist aber bei einer Vielzahl von Fällen in der Praxis nicht der Fall. Mitunter ist es sehr wohl im Interesse des Auszuliefernden, dass er möglichst rasch nach Österreich kommt, um hier unter ordentlichen rechtsstaatlichen Bedingungen ein faires Verfahren zu bekommen.

Dies soll natürlich nicht bedeuten, dass es in anderen Staaten der Europäischen Union kein rechtsstaatliches Verfahren gibt. Natürlich gibt es auch dort rechtsstaatliche Verfahren, aber es ist darüber hinaus auch noch ein Unterschied, ob man das Verfahren in der Nähe seiner Familie, in der Nähe seiner Verwandten und seines sozialen Umfeldes abgewickelt bekommt oder ob man irgendwo im Ausland in einer langwierigen Auslieferungshaft sitzt.

Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Als weitere große Neuerung kann angesehen werden, dass die Durchführung des Auslieferungsverfahrens und die Übergabe der gesuchten Person an den ersuchenden Staat nunmehr an kurze Fristen gebunden sind, wodurch die Dauer der Auslieferungshaft verringert werden soll. Vor allem für den letztlich Unschuldigen ist die Auslieferungshaft eine absolut verlorene, höchst unangenehme Zeit, aber selbst der potentielle Schuldige wird in der Regel froh sein, wenn er die Auslieferungszeit rasch hinter sich bekommt. (Abg. Dr. Ofner: Es kommt darauf an, wohin!)

So wird das vorliegende Übereinkommen dazu führen, dass es zu einer Verringerung der Dauer des Auslieferungsverfahrens kommt, wohl auch durch die Einführung des unmittelbaren Geschäftsweges zwischen den zuständigen Behörden.

Sehr geehrte Damen und Herren! In Anbetracht der Tatsache, dass bisher bereits sechs Mitgliedstaaten der Europäischen Union, nämlich Dänemark, Deutschland, Finnland, Portugal, Schweden und Spanien das Übereinkommen ratifiziert haben, erachte ich es für hoch an der Zeit, dass nunmehr auch Österreich dieser Verpflichtung nachkommt und damit wenigstens im guten Mittelfeld der EU-Staaten liegt.

Der flexible Rechtsrahmen, den dieses Übereinkommen nunmehr schafft, bringt Verbesserungen für alle Beteiligten. Es ist auch wichtig, hervorzuheben, dass das vorgesehene Verfahren in jedem Fall die Genehmigung durch die zuständigen Behörden des ersuchenden Staates und deren Beurteilung seiner Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit braucht. Ein Artikel garantiert auch, dass dieses Übereinkommen auch allen Staaten, die künftig Mitglied der Europäischen Union werden, zum Beitritt offen steht. Das heißt, dass auch mit den nunmehr in Verhandlung stehenden EU-Kandidaten in Zukunft Verbesserungen beim Auslieferungsverfahren, selbstverständlich erst nach dem erfolgten EU-Beitritt, möglich sein werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich kann im Namen meiner Fraktion mit gutem Gewissen dazu auffordern, dem Übereinkommen zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

23.47


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