Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 22. Sitzung / Seite 65

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Das Budget 2000 sieht für den Rechnungshof 315 Millionen Schilling vor; eine geringfügige Erhöhung ist feststellbar. Die Prüftätigkeit des Rechnungshofes, meine Damen und Herren, ist sehr umfassend und vielseitig und gibt Einblick in die unterschiedlichsten Themenbereiche. Einige Punkte, die mir wichtig und die auch aktuell sind, möchte ich jetzt herausstreichen.

Zum einen die Frage der Reaktion der geprüften Stellen oder Einrichtungen auf Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofes. Ich denke, es wäre eine logische Konsequenz, auf diese Prüfberichte zu reagieren.

In diesem Zusammenhang möchte ich auf den Prüfbericht zum Konsolidierungspaket hinweisen, dessen Einhaltung vom Rechnungshof geprüft wurde. Die zwei größten Kritikpunkte in diesem Zusammenhang waren die enormen Überziehungen im Bereich Bildung – ich denke, das Schlagwort "Landeslehrer" genügt – und auch im Bereich Landesverteidigung.

Da stelle ich mir die Frage: Inwieweit gibt es gerade zu diesen beiden Punkten langfristige Überlegungen, um einerseits diese Kostenexplosionen in den Griff zu bekommen und andererseits den Empfehlungen des Rechnungshofes entgegenzukommen?

Meine Schlussfolgerung, meine Damen und Herren, dazu ist, dass dieses Budget weiterhin ganz offensichtlich nicht Spar-, sondern Belastungsziele hat. (Beifall bei der SPÖ.)

Ein weiterer Punkt, der mich interessiert, Herr Präsident, ist die weitere Vorgangsweise hinsichtlich des verfassungsrechtlichen Auftrages des Rechnungshofs, laut Bezügegesetz einen Einkommensbericht zu erstellen. Wörtlich meinten Sie dazu im Ausschuss – worüber wir schon diskutiert haben –: Diese überprüfbare Gruppe kann man in drei Bereiche einteilen: in jene, die eine öffentliche Meldung abgegeben haben, in jene, die sich anonym gemeldet haben, und in jene, die sich "tot" gestellt haben.

Ich denke, zur Meldepflicht gibt es unterschiedliche Positionen. Herr Präsident! Meine Fragen diesbezüglich sind: Inwieweit konnten die Daten durch die von Ihnen gesetzte Nachfrist eingeholt werden? Oder stellen sich manche noch immer "tot"? Werden Sie und Ihre Mitarbeiter das Recht auf Einschau in Anspruch nehmen?

In diesem Zusammenhang stellt sich natürlich auch die Frage, ob die nötige Kapazität an Mitarbeitern und Personal in Ihrem Hause ausreichend dafür zur Verfügung gestellt ist. Es stellt sich aber auch die Frage, ob sich die Verweigerung der Offenlegung der Bezüge auch auf andere, "normale" Prüftätigkeiten auswirken könnte und sozusagen Folgewirkungen auf andere überprüfte Stellen, Einrichtungen und so weiter haben könnte.

Ein Punkt, der mir auch noch wichtig erscheint, ist die hervorragende Zusammenarbeit des österreichischen Rechnungshofes mit dem Europäischen Rechnungshof. Die Vereinigung des internationalen Rechnungshofes wurde ja von Österreich initiiert. Diese gemeinsamen Teams, diese gemeinsame Arbeit sind sicherlich noch weiterzuentwickeln und vor allen Dingen auch innerhalb der EU-Mitgliedstaaten zu forcieren. Dadurch kann der effiziente Einsatz der EU-Mittel in Zukunft weiter gewährleistet werden.

Der letzte Punkt, meine Damen und Herren, betrifft etwas, was mir persönlich sehr am Herzen liegt; wir haben darüber auch schon diskutiert. Die Prüfberichte beziehen sich auch auf Aufträge des Bundes an verschiedenste Firmen. In diesem Zusammenhang werden vor allen Dingen die Einhaltung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und die Einhaltung fairer Wettbewerbsbedingungen überprüft. (Präsident Dr. Fasslabend übernimmt den Vorsitz.)

Meiner Meinung nach gehört auch dahin gehend geprüft, wie es mit den arbeitsrechtlichen Bedingungen und der Entlohnung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesen Firmen ausschaut. Ich meine, dass dies ein wesentlicher Faktor bei einer seriösen Anbotslegung und ein Beitrag zu mehr Kostenwahrheit und Fairness wäre. Diesen Aspekt darf man sicherlich nicht außer Acht lassen. (Beifall bei der SPÖ.)


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