Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 24. Sitzung / Seite 112

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Meine Damen und Herren von den Grünen! Es werden diesen Diensten durch die beabsichtigte gesetzliche Maßnahme keine zusätzlichen Befugnisse erteilt. Im Gegenteil: Ein Rechtsschutz wird eingerichtet. Wir haben derzeit schon einige Kontrolleinrichtungen, wie zum Beispiel den Ständigen Unterausschuss des Landesverteidigungsausschusses. Es gibt auch die Datenschutzkommission, wobei das Heeres-Nachrichtenamt und das Abwehramt im Jahre 1994 von der Datenschutzkommission bekanntlich geprüft und keine Bemängelungen gefunden wurden. Wir haben Kontrolleinrichtungen, wie Bundesheerbeschwerdekommission und Volksanwaltschaft – und jetzt richten wir auch analog zum Sicherheitspolizeigesetz einen Rechtsschutzbeauftragten ein, weil für uns die Kontrollmöglichkeiten des militärischen Nachrichtendienstes eine ganz besondere Rolle spielen. Das ist der Punkt. Das wird jetzt mit dieser gesetzlichen Maßnahme eingeführt, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Folgendes möchte ich auch sagen: Es hat in der Vergangenheit nichts zu verbergen gegeben, nicht in der Gegenwart – und in der Zukunft wird es gerade durch diese gesetzliche Maßnahme nicht der Fall sein, dass etwas verborgen wird, außer, meine Damen und Herren, der Quellenschutz. Das muss ich in aller Deutlichkeit sagen: Es ist unbedingt notwendig, dass jene, die Informationen geben, auch einen entsprechenden Schutz haben. Und weiters: Wenn Quellenschutz künftig nicht gegeben wäre, dann würden natürlich dem Heeres-Nachrichtenamt und dem Abwehramt die Informanten abhanden kommen. Daher halte ich das für eine sehr wichtige Angelegenheit.

Meine Damen und Herren von den Grünen! Ich sage Ihnen, was mich eigentlich wundert: Als ich diese Dringliche Anfrage gelesen habe, stellte ich fest, dass Sie bei allen Ihren Punkten überhaupt nichts zum Thema Rechtsschutzbeauftragter gefragt haben, keine einzige Fragestellung dazu. Entweder haben Sie das nicht durchgelesen, oder Sie haben einen alten Ladenhüter aus der untersten Schublade hervorgezogen.

Zum Thema Rechtsschutzbeauftragter muss man in aller Deutlichkeit sagen, dass dies eine verfassungskonforme Angelegenheit ist: Im Bereich der Weisungsfreiheit, im Bereich des Bestellungsvorgangs, aber auch im Bereich der Amtsverschwiegenheit wurde eindeutig geprüft und festgestellt, dass das verfassungskonform ist.

Zum Schluss kommend, meine Damen und Herren: In einer Demokratie ist die Meinungsfreiheit von enorm wichtiger Bedeutung. Sie, meine Damen und Herren von den Grünen, sind der Meinung, dass wir einen Überwachungsstaat haben. Sie sind der Meinung, dass das Bundesheer abgeschafft werden soll. Sie wollen eine "Politik des Ungehorsams" betreiben, wie das Dr. Pilz einmal gesagt hat. Sie rufen zur Befehlsverweigerung auf, wie das Dr. Pilz gemacht hat. Sie, meine Damen und Herren von den Grünen, lehnen jede Art von Recht und Ordnung in unserem Staate ab.

Wir von der ÖVP und diese Koalition hingegen vertreten die Meinung, dass es das höchste Gut ist, dass unsere Bürger und unsere Gäste in Freiheit und Sicherheit in unserem Land leben können. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Dazu, meine sehr geehrten Damen und Herren, braucht es Einrichtungen, die dafür Sorge tragen. Das Heeres-Nachrichtenamt und das Abwehramt sind jene Einrichtungen, die ebenfalls dafür Sorge tragen, dass wir in Freiheit, Frieden und Sicherheit leben können. Und dafür möchte ich mich bedanken. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

16.28

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Ofner. Redezeit: 10 Minuten. – Bitte.

16.28

Abgeordneter Dr. Harald Ofner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Toni Gaál, wenn man dir zuhört, hat man den Eindruck, du glaubst, da wird schon über das Gesetz beraten. – Darum geht es heute nicht. Das ist eine Dringliche Anfrage der zweiten Oppositionsfraktion hier im Hause. Um das Gesetz geht es überhaupt nicht. Ich


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