Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 99

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Da saß also schon im Jänner die Frau Sektionschefin dabei – zusammen mit ihrer Schwester – und hat sich zu diesem Zeitpunkt offensichtlich noch niemandem gegenüber verpflichtet gefühlt mitzuteilen, dass das ihre Schwester ist, die als Projektbeauftragte dabei ist. Deshalb, meine Damen und Herren, stelle ich folgenden Antrag:

Antrag

der Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

Die unterfertigten Abgeordneten beantragen, die Anfragebeantwortung (462/AB) der Anfrage 407/J nicht zur Kenntnis zu nehmen.

*****

Es gibt Grenzen dessen, was wir bereit sind, in Anfragebeantwortungen – und seien es nur kalendarische Verirrungen – zur Kenntnis zu nehmen und uns erklären zu lassen. Dabei geht es nicht in erster Linie darum, dass die eine die Schwester der anderen ist. Nein! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.38

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der vom Abgeordneten Öllinger eingebrachte Antrag auf Nichtkenntnisnahme der Anfragebeantwortung liegt schriftlich vor.

Herr Abgeordneter Dr. Kostelka. – Bitte.

15.38

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ich ersuche nach § 66 Abs. 3. der Geschäftsordnung um Auszählung der Stimmen.

15.38

Präsident Dr. Heinz Fischer: Diesem Verlangen ist stattzugeben. Wenn Sie, Frau Dr. Janistyn, bei der Abstimmung die Pro-Stimmen zählen, zähle ich die Kontra-Stimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Antrag stimmen, um ein Zeichen. (Die Pro- und Kontra-Stimmen werden ausgezählt. – Unruhe im Saal, da Abgeordnete den Sitzungssaal betreten wollen. – Rufe: Draußen bleiben!)

Die Abstimmung hat ergeben: 70 Pro-Stimmen, 65 Kontra-Stimmen. Damit ist der Antrag angenommen.

Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen nunmehr zur Durchführung einer weiteren kurzen Debatte. Diese betrifft den Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Jarolim, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 127/A der Abgeordneten Mag. Posch und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird, eine Frist bis zum 1. Juli 2000 zu setzen.

Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Fristsetzungsantrag stattfinden.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass der Erstredner eine Redezeit von 10 Minuten zur Verfügung hat, alle anderen Redner eine Redezeit von 5 Minuten. Ein zu Wort gemeldetes Regierungsmitglied hat eine Redezeit von nicht mehr als 10 Minuten.


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