Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 26. Sitzung / Seite 17

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Es wird Sie also nicht wundern, dass wir diesem Punkt der vorliegenden Regierungsvorlage nicht zustimmen werden. Ich komme noch zu zwei weiteren Bereichen, um das Abstimmungsverhalten der grünen Fraktion zu begründen.

Sie haben ja auf Grund höchstgerichtlicher Entscheidungen auch Änderungen bei der Werbeabgabe vorgenommen. Auch da werden die Gemeinden in Summe schlechter gestellt. Das ist das eine, und das Zweite ist, dass Sie beim Besteuerungsgegenstand völlig eigenartige Differenzierungen vornehmen, die jeder sachlichen Grundlage entbehren. Genau jene Werbeprospekte, die irgendwo und irgendwie durch die Gegend verteilt werden, die man an jeder Haustür in Plastiksackerln findet oder auch an der Windschutzscheibe von Autos, werden steuerfrei gestellt, während der gleiche Prospekt, einer Zeitung beigelegt, besteuert wird. Das müssen Sie mir einmal erklären!

Finanzminister Grasser hat im Ausschuss erklärt, nie sei daran gedacht gewesen, den Besteuerungsgegenstand auf diese von mir angesprochenen Tatbestände zu erweitern. Das ist eigentlich unglaubwürdig. Herr Leitl von der Wirtschaftskammer rühmt sich, diesen Passus herausreklamiert zu haben. Irgendetwas stimmt da nicht. Der Finanzminister ist die Aufklärung im Ausschuss schuldig geblieben. Vielleicht können Sie, Herr Staatssekretär, das jetzt nachholen. Unserer Meinung nach ist das eine völlig ungerechtfertigte Differenzierung. Dieser Passus der Vorlage verdient ebenfalls eine saftige Ablehnung, weil mit dieser Vorgabe so gesteuert wird, dass genau das, was noch zu besteuern am Sinnvollsten wäre, gerade nicht erfasst wird. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Letzter Punkt, auf den ich eingehen möchte: In dieser Vorlage gibt es völlig unbeachtet gebliebene Bestimmungen des Artikel II zum Umsatzsteuergesetz. Dazu ist im Übrigen der Finanzminister im Ausschuss jegliche Erklärung schuldig geblieben. Ich darf in Erinnerung rufen, es handelt sich hiebei um die Bestimmung, dass Lieferungen an NATO-Streitkräfte umsatzsteuerfrei gestellt werden. Da könnte man meinen: Okay, kein Wettbewerbsnachteil für österreichische Unternehmer, wenn andere EU-Staaten das auch entsprechend einer Mehrwertsteuerrichtlinie handlen. Aber damit hört sich der Spaß eigentlich auch schon wieder auf. Erstens muss einmal festgestellt werden, dass die EU der NATO ein enormes Steuerprivileg eingeräumt hat, und zweitens, dass sich der Finanzminister zur Sache nicht äußern konnte, sich bloß in die Verteidigung retten konnte, dass die EU ja schon mehrmals eingemahnt hätte, diese Richtlinie umzusetzen.

Ich sage Ihnen Folgendes: Es ist sehr eigenartig, dass genau in diesem Bereich von der Republik Österreich Gehorsam geübt wird, während andere Steuerrichtlinien der EU bekanntlich ganz anders behandelt werden, und wir schon unmittelbar mit Klagsdrohungen eingedeckt sind, damit überhaupt etwas weitergeht. Ich erinnere nur an die Anonymität bei den Sparbüchern.

Es ist also völlig uneinsichtig, warum da derart differenziert wird, und es ist außerdem uneinsichtig, warum die Republik Österreich diesem Druck nachgeben soll. Ich stelle fest, dass mit dieser Bestimmung erstmals der Begriff "gemeinsame Verteidigungsanstrengung" im Zusammenhang mit der NATO Eingang in ein österreichisches Gesetzeswerk findet, und das sollte man sich schon genau überlegen. Das ist keine Kleinigkeit, wie wir Grüne meinen. Deshalb kommt auch zu diesem Punkt unsere klare Ablehnung.

Bleibt festzuhalten, dass man der Regierungsvorlage in dem Bereich zustimmen kann, der eine Änderung der Einkommensbesteuerung für Künstler vorsieht. Diese "Glättung" über drei Jahre erscheint uns sinnvoll. Das bedarf keines weiteren Kommentars. Das ist völlig klar und richtig.

Am Schluss könnte man resümieren, das, was die Regierung mit dieser Vorlage vorzuweisen hat, ist Folgendes: Zuerst hat man die ganze Sache trotz Ansage verschlafen, dann großspurig angekündigt, hemdsärmelig den Verhandlungssaal betreten, was für eine gerade klare Lösung kommen werde. Ganz geschwind ist man dann abgebogen und hat sich in irgendwelchen hatscherten Kleinigkeiten verheddert. Das erkennt man, wenn man sich diesen Entwurf anschaut. Man hat sich im Detail verheddert, hat am Detail herumgedoktert. Von einem großen Wurf kann keine Rede sein. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)


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