Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 26. Sitzung / Seite 37

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3. Von den Ertragsanteilen der Gemeinden sind gemäß § 10 Abs. 1 zweiter Satz 12,7 vH auszuscheiden und die restlichen 87,3 vH gemäß § 10 Abs. 2 zu verteilen.‘"

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Bei dieser Gelegenheit möchte ich noch Folgendes klarstellen: Es gibt auch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Böhacker und Dr. Stummvoll. Dieser wurde aber noch nicht offiziell eingebracht, obwohl ich ihn auch zur Verteilung freigegeben habe. Abgeordneter Dr. Feurstein hat jetzt noch als zusätzlicher Antragssteller diesen Antrag unterzeichnet. Daher wird er dann, wenn er jetzt offiziell von der Freiheitlichen Partei eingebracht werden wird, ein Antrag Böhacker, Stummvoll, Feurstein sein, auch wenn das Exemplar, das als Arbeitsbehelf zirkulieren wird, den Namen Feurstein nicht enthält. Aber zum Zeitpunkt der offiziellen Einbringung wird Herr Dr. Feurstein schon unterschrieben haben. Das wollte ich Ihnen sagen, nur damit keine Missverständnisse entstehen.

Zu Wort gelangt Herr Staatssekretär Finz. – Bitte.

10.56

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Heindl hat in seinen Ausführungen dargelegt – und diese seine Aussagen wurden von anderen Abgeordneten wiederholt –, dass die neue Getränkesteuerlösung eine Steuererhöhung bedeutet. – Diese Aussage ist aus der Sicht des Finanzministeriums nicht richtig.

Das Getränkesteueraufkommen betrug bisher 5,6 Milliarden Schilling und wird sich in Hinkunft infolge der kombinierten Lösung auf nur mehr 4,2 Milliarden Schilling belaufen. Das bedeutet eine Verminderung beziehungsweise eine Entlastung um 1,4 Milliarden Schilling. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Es wurde richtigerweise gesagt, es komme auf die Entlastung an. Ich bin immer davon ausgegangen, dass die alte Getränkesteuer zu großen Teilen der Konsument getragen hat, denn sonst wären die Klagen, die immer wieder gelautet haben, dass es überhöhte Preise unter anderem oder hauptsächlich wegen der Getränkesteuer gibt, unverständlich gewesen. Ich stelle also fest: Es muss sie der Konsument getragen haben. (Abg. Edlinger: Das war ja falsch!)

Ich erwarte mir daher aber, dass die nunmehrige Verbilligung von 1,4 Milliarden Schilling auch an den Konsumenten weitergegeben wird. Dafür sind einige eindeutige Beweise schon vorhanden, siehe Handel! Der Handel hat sie weitergegeben. Ich kann Ihnen gerne einen Getränkeführer aus Wien zeigen, aus welchem hervorgeht, dass auch die Wirte die Verbilligung weitergegeben haben. Also so ist es nicht, wie von manchen behauptet wird.

Herr Abgeordneter Heindl hat gesagt, der Städtebund wäre an den Verhandlungen nicht beteiligt gewesen. Ich zitiere einen Vertreter des Städtebundes aus den eigenen Zeitschriften – das EU-Erkenntnis kam am 9. März 2000 –, und darin steht – ich zitiere wörtlich –:

"Es wurde auch umgehend reagiert: Nach einem ersten ,Gipfel‘ im Finanzministerium noch am 9. März" – also noch am selben Tage! – "fanden am 10. März erste Gespräche im Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes und anschließend im Finanzministerium statt, am 15. März folgte ein erster politischer Schlagabtausch beim Bundesminister für Finanzen, am 28. März ein zweiter, mit intensiven Gesprächen auf Beamtenebene zwischendurch." – Zitatende.

Also woran war der Städtebund nicht beteiligt? Gemeindebund und Städtebund waren von Haus aus in diese Gespräche eingebunden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Es wurde gesagt, durch die Neuregelung würden Wettbewerbsverzerrungen eintreten. Das ist richtig! Wir haben es nämlich bewusst so gemacht! Wir wollten ein Signal setzen und haben die nichtalkoholischen Getränke von der neuen Regelung ausgenommen. Es soll nicht mehr den


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