Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 26. Sitzung / Seite 67

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Sein hier anwesender Sekretär, Hofrat Dr. Hinkxxx o.k. , wird mir bestätigen: Ich schmeiße niemanden hinaus, auch Sie nicht, Herr ... (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

12.46

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer weiteren tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Böhacker zu Wort gemeldet. – Bitte.

12.47

Abgeordneter Hermann Böhacker (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Mein Salzburger Kollege Schwemlein hat von diesem Pult aus vor wenigen Minuten behauptet, dass die Wirtschaft im Allgemeinen und Präsident Leitl im Besonderen in die Verhandlungen nicht eingebunden gewesen wären. (Abg. Schwemlein: Das hat der Leitl gesagt, nicht ich! Das musst du den Leitl berichtigen!) – Das ist falsch!

Wahr ist vielmehr, dass sowohl die Wirtschaftsvertreter im Allgemeinen als auch Herr Präsident Leitl in mehreren Gipfelgesprächen eingebunden waren. Ich selbst war allein bei vier Gesprächen dabei, bei denen auch Leitl anwesend war.

Ergänzend dazu möchte ich noch festhalten, dass die Wirtschaft ihre Anliegen sehr wohl eingebracht hat und es zu verschiedensten Anpassungen bei der Getränkesteuerreform auf Wunsch der Wirtschaft gekommen ist. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie des Abg. Dr. Khol.  – Abg. Parnigoni: Das ist super! Die Wirtschaftsbetriebe werden es euch danken!)

12.47

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Mitterlehner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

12.48

Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Sie von jemandem 100 S bekommen und dann aus irgendeinem Grund 80 S zurückgeben müssen, werden Sie die restlichen 20 S weniger hoch bewerten und sich kritisch darüber äußern, dass Sie 80 S zurückgeben haben müssen. Das erklärt einigermaßen die momentane Stimmung im Gastronomiebereich. Ausgehend von der EuGH-Entscheidung, durch welche mit Ausnahme der alkoholfreien Getränke die Steuerbelastung de facto auf null gestellt wurde, ist man nicht besonders begeistert, wenn die Regierung nun die Gesamtbilanz vorstellt, wonach, wenn man Positiva und Negativa summiert, 1,4 Milliarden Schilling übrig bleiben.

Mir ist in der heutigen Diskussion aufgefallen, dass ein bisschen die Stimmung und auch die Einstellung herrschen – nach dem heute mehrmals zitierten Motto: "Alte Steuer, gute Steuer" –, dass man es als fast illegitim ansieht, wenn jemand den EuGH oder ein Gericht beansprucht, um eine entsprechende Feststellung treffen zu lassen.

Daher glaube ich, dass man einige grundsätzliche Überlegungen anstellen muss. Meiner Meinung nach muss es prinzipiell legitim sein und jedem zustehen, eine als ungerecht empfundene Regelung überprüfen zu lassen, umso mehr, als wir jetzt in einer größeren Gemeinschaft einem härteren Wettbewerb ausgesetzt sind.

Zweitens sollte es die ganz normale, politisch logische und zwingende Konsequenz sein, dass eine beispielsweise vom EuGH getroffene Entscheidung nicht nur formal reflektiert oder repariert, sondern auch materiell-rechtlich zur Kenntnis genommen wird.

Meine Damen und Herren! Es ist das eine Frage des Vertrauens in die Rechtssicherheit und in den Rechtsstaat. Der Bürger hat ein Recht, dass Entscheidungen entsprechend berücksichtigt werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Meiner Meinung nach müssen diese Grundsätze dann umso intensiver umgesetzt werden, wenn die Beschwerdeführer Jahrzehnte hindurch eine als ungerecht empfundene Belastung reklamieren und immer mit offenem Visier gekämpft haben.


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