Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 161

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rien her, was das Zollinformationssystem der Ersten und der Dritten Säule betrifft, zum Zweiten wird dadurch eine effizientere Verfolgung von schweren Verstößen im Bereich der Geldwäsche möglich.

Da ich nur sehr wenig Redezeit zur Verfügung habe, erlauben Sie mir, ganz kurz zu erklären, worum es sich handelt. Das Zollinformationssystem wird von der Kommission betrieben und gewartet, die Mitgliedsländer – wir sind ein EU-Mitgliedsland – entscheiden aber, welche Daten aufgenommen werden und welche nicht.

Nun musste man feststellen, dass es einen Unterschied in der Datenerfassung zwischen der Ersten Säule und der Dritten Säule gibt. Es fehlt ein nicht unwesentlicher Zusatz, nämlich die Erfassung des amtlichen Kennzeichens des Transportmittels.

Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, dieser Regierungsvorlage die Zustimmung zu erteilen. Wir schaffen damit eine verbesserte Möglichkeit, gegen die organisierte Kriminalität vorzugehen. Ich denke, dass das im Sinne aller hier im Haus vertretenen Parteien ist. (Beifall bei der SPÖ.)

19.25

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Miedl. Nach einem weiteren Redner erfolgt dann die Abstimmung. – Bitte.

19.25

Abgeordneter Werner Miedl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu den Ausführungen des Abgeordneten Schwemlein ist an sich nicht viel hinzuzufügen. Die Zeit drängt, Sie haben Recht. Meine Damen und Herren! Verbrechen haben nur dann einen Sinn, wenn aus der subjektiven Sicht des Verbrechers die Aussicht auf Erfolg besteht und wenn der Gewinn, den sich der Verbrecher erwartet, auch tatsächlich verwendet werden kann. Darum geht es.

Meine Damen und Herren! In Wirklichkeit haben wir zurzeit folgendes Problem: Wir haben das Problem, dass in der internationalen Kriminalität, was die Drogenkriminalität betrifft, Milliarden an Umsätzen in US-Dollar gemacht werden. Dazu kommt aber noch das Problem der Waffenschieberei, wobei unheimlich viel Geld mit Uran- oder Plutoniumschmuggel gemacht wird. Bezüglich des hier im Haus eigentlich noch nicht diskutierten Problems des Mädchenhandels kann man sagen, dass sehr, sehr viel Geld im Umlauf ist und wieder gewaschen wird, um es sozusagen rein zu bekommen. Und man darf die Schutzgelderpressungen nicht vergessen.

All das sind Bereiche, die in Wirklichkeit internationale Kriminalität, organisierte Kriminalität darstellen und somit nur international beantwortet werden können. Auf Grund dieser Erkenntnis gibt es seit 1995 im Rahmen der EU im Wesentlichen – Herr Abgeordneter Schwemlein, ich korrigiere Sie nicht, sondern ich ergänze nur – drei Abkommen. Das erste Abkommen stammt aus dem Jahre 1995, womit es ein Übereinkommen der EU mit den Mitgliedstaaten über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich gibt. Dieses behandelt allerdings nur die Geldwäsche im Bereich von Drogengeldern. Das war ein Fehler, man hätte damals umfassender handeln müssen.

Im Jahre 1997 kam das zweite Abkommen. Dabei geht es um das Zollinformationssystem, worin die datenunterstützte Verarbeitung von Informationen über Personen, Waren, Unternehmen und Transportmittel geregelt wird. Das ist jetzt neu: Es sollen nämlich hinkünftig auch Daten über Transportmittel inklusive der Kennzeichen der Fahrzeuge, die verwendet werden, in dieses System eingespeist werden, ebenso die Tendenzen bei Betrugspraktiken, die Verfügbarkeit von Sachkenntnissen, Modus Operandi et cetera.

Das dritte Abkommen ist Neapel II, das Abkommen aus dem Jahre 1998, bei dem es um den Informationsaustausch hinsichtlich des Waschens von Erträgen aus allen Zollverstößen geht. Meine Damen und Herren! Das sollten wir heute in dieser Verordnung, in diesem Protokoll ändern.


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