Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 168

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sits, wenn sie im Parlament spricht, und das hören auch die freiheitlichen Abgeordneten und die ÖVP-Abgeordneten. – Aber so ändern sich die Zeiten.

Daher wende ich mich wieder den christlichsozialen Politikerinnen und Politikern zu, wo ich ja meine, dass diese Appelle vielleicht einen Sinn haben. Nicht dass ich meine, dass Schlögl dies nicht ernst meint, aber er hat jetzt nicht mehr die Chance, das auch in Form einer Umsetzung zu beweisen. Minister Strasser kann dies tun.

Sehr geehrter Herr Minister! Ich habe das, so meine ich, damals bereits in der Sicherheitsdebatte gesagt: Ich schätze Ihre in mehreren Zeitungen veröffentlichten positiven Aussagen und positiven Stellungnahmen in Richtung Harmonisierung der Fremdengesetzgebung insgesamt, jetzt nicht nur des Fremdengesetzes, sondern vor allem im Hinblick auf die beschäftigungsrechtliche Situation von Fremden. Ich schätze das, weil ich diese Ihre Meinung hundertprozentig teile. Und ich würde es schätzen, wenn Sie in der Lage wären, jetzt auch Umsetzungsschritte in diese Richtung zu machen.

Genauso schätze ich die Tatsache, dass Sie den Leitspruch von Kollegen Schlögl "Integration statt Neuzuwanderung" übernommen haben, weil dieser nämlich sehr viel Wahrheit in sich birgt. Ich beziehe diesen Leitspruch darauf, dass jene, die hier sind, tunlichst Unterstützung bekommen und auch tatsächlich eine Integrationsmöglichkeit haben sollen. Zuwanderungspolitik ist eine davon losgelöste Sache. Aber wenn ich mir die heutige Novelle zum Fremdengesetz anschaue, dann muss ich sagen, es gibt nicht einmal den entferntesten Hinweis darauf, dass dieser durch Sie von den Sozialdemokraten übernommene Leitspruch auch nur im entferntesten umgesetzt wird.

Es ist in Wirklichkeit viel ärger. Selbst das, was der Verfassungsgerichtshof im Fremdengesetz als verfassungswidrig erkannt hat – er hat somit dessen Eliminierung empfohlen –, wird nur halbherzig gemacht. Es ist skurril und mehr als bedenklich, wie man jetzt § 28 Abs. 2 novelliert, nur weil man muss, nicht freiwillig, Herr Bundesminister. Das wäre an sich eine ganz simple Sache. Die simple Sache lautet: Ein Erwachsener, der ein Aufenthaltsrecht in Österreich hat, soll es auch auf sein Kind übertragen können. Nach österreichischem Recht ist es aber so, dass ein Kind, in dem Fall ein Baby, ausschließlich vom Aufenthaltsrecht der Mutter abhängig ist und war, bevor der Verfassungsgerichtshof eingeschritten ist. Jetzt gehen Sie her und kommen zu einer Konstruktion, die ich ja wirklich unglaublich finde, und sagen: Ja, es ist leider verfassungswidrig, wir hätten sonst ohnehin nichts gemacht, aber es ist halt verfassungswidrig, wir kommen dem Auftrag des Verfassungsgerichtshofes nach. Jetzt sagt man, dass das Aufenthaltsrecht zwar von beiden Elternteilen abgeleitet werden kann, aber es wird von der Person abgeleitet, die ausschließlich das Sorgerecht für das Kind hat.

Das ist meiner Ansicht nach wieder ein Zeichen dafür, dass man Familieneinheit mit zweierlei Maß misst. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.) Es kommt darauf an, ob es eine inländische oder eine ausländische Familie ist. Gerade die christlichsozialen Politikerinnen hier sprechen auch die ganze Zeit davon, wie wichtig die Familieneinheit ist und wie wichtig es ist, dass sich auch Väter um ihre Kinder kümmern. Aber das ist eine Bestimmung – das sage ich jetzt den Kolleginnen hier im Hohen Haus –, die ja geradezu die Abhängigkeit der Frauen von Männern fördert. Und das ist eine Lösung, bei der man schon sehr viel juristische Phantasie braucht, um einem Auftrag des Verfassungsgerichtshofes in einer so beschämenden Weise nachzukommen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Mag sein, dass das jetzt vor dem Verfassungsgerichtshof hält, aber im Sinne der Familieneinheit und im Sinne eines Familienbegriffs, wie Sie ihn haben, ist er gänzlich abzulehnen.

Jetzt komme ich zu den Schleppern. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn irgendjemand heute noch glaubt, dass die Verschärfung der Strafbestimmungen für Schlepperkriminalität das Schlepperwesen in irgendeiner Weise beeinträchtigt, jetzt in positiver oder negativer Weise, der braucht sich nur die Erfahrungswerte anzuschauen. Kollege Murauer und auch Kollege Schlögl haben bereits erwähnt, wie die Zahlen im Zusammenhang mit Schlepperei in die Höhe gegangen sind. Seit wann ist die Schlepperkriminalität so gestiegen? – Seit es in Wirklich


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