Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 233

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Tagesordnungspunkt –, die Sozialdemokratie mit ihren Versäumnissen in der Forschungspolitik zu konfrontieren. Ihre Bescheidenheit auf diesem Sektor – aber auch Ihre Schüchternheit, meine Herrschaften, mir gegenüber! –, hat dazu geführt, dass wir mit unserer Forschungsquote von 1,5 Prozent des BIP irgendwo im Niemandsland sind.

Aber sei’s drum – das Ende dieses langen Tages sei dem Konsens gewidmet. Es ist schön, dass wir zu diesem Bundesgesetz über das Verbot des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln, die aus Tierversuchen entstanden sind oder mit Hilfe von Tieren überprüft worden sind, hier Konsens gefunden haben.

Eines soll nicht vergessen sein, Freund Leiner: Wir hätten schon 1998 im Zuge einer Novelle des Tierversuchsgesetzes – das Gesetz stammt aus 1988 – diese EU-Richtlinie umsetzen können. Aber die Regierung entschied sich damals dafür, Tierversuchs-Kosmetika bis zum letztmöglichen Termin – das ist der 30. Juni 2000 – auf dem Markt zu belassen.

Nun kommt es also zu diesem kleinen Gesetz, dessen Vollzug im Übrigen dem Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen obliegt.

Die Kosmetikindustrie hat sich nunmehr zwingend einer Substitutionsmethode zu befleißigen und ohne Tierversuche zu forschen.

Der nächste Schritt – damit ist die Frau Bundesminister angesprochen; sie wendet mir im Moment ihren Rücken zu (Bundesministerin Gehrer spricht neben der Regierungsbank mit Beamten)  – liegt im Vollzugsbereich Ihres Bundesministeriums, Frau Ministerin. Der nächste Schritt muss die Weiterentwicklung des Tierversuchsgesetzes sein. (Abg. Dr. Niederwieser: Das sind schon die ersten Zeichen der Entfremdung!) Dieses, Herr Kollege Niederwieser, normiert im § 4, dass Tierversuche sich am jeweils anerkannten Stand der Wissenschaften zu orientieren haben. Die Wissenschaften vermögen Tierversuche inzwischen weitgehend zu substituieren. Unterstützen wir gemeinsam die Zauderer vor allem im Bereich der Pharmaindustrie durch eine zeitgemäße Anpassung des Tierversuchsgesetzes!

Ich lade Sie wirklich alle ein, diesen nächsten Schritt – auch im Sinne der Erfüllung von Anliegen aus dem Tierschutz-Volksbegehren – mit uns zu gehen. Machen wir auch daraus eine Konsensmaterie und entwickeln wir gemeinsam das Tierversuchsgesetz! – Gute Nacht! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

0.19

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin hat sich Frau Abgeordnete Dr. Petrovic zu Wort gemeldet. – Bitte. (Abg. Dr. Khol: Jetzt kommt das Ceterum censeo!)

0.19

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Hohes Haus! Sie wissen, dass ich mich seit langem sehr für den Tierschutz einsetze. Dass ich gegen Tierversuche bin, orientiert sich stärker am Schutz der Menschen, weil ich der Meinung bin, dass Tierversuche letztlich eine Sackgasse der Forschung darstellen. Die Analogien zwischen Mensch und Tier sind zu vage, um einen sicheren Schutz zu bieten. (Beifall der Abgeordneten Dr. Leiner und Dr. Puttinger. ) – Ich danke sehr.

Vor allem führen die Tierversuche immer wieder zu einer sehr kritiklosen Zulassung von Stoffen, die sich oft erst viel, viel später im ökologischen Kreislauf als problematisch herausstellen. Deswegen muss es letztlich das Ziel sein, alle Tierversuche abzuschaffen und zu ersetzen.

Aber immerhin: Ich sehe dieses Gesetz als einen ersten Schritt in diese Richtung an. Daher stimme ich zu. (Beifall bei den Grünen.)

0.20

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.


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