Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 37

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2. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 117/A der Abgeordneten Helmut Dietachmayr und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (188 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 und 2 der heutigen Tagesordnung. Die Debatte darüber wird unter einem durchgeführt.

Herr Abgeordneter Khol wünscht das Wort zur Geschäftsbehandlung. – Bitte.

10.08

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Sie haben verkündet, dass es zweimal fünf Stunden Blockredezeit gibt. Ich gehe davon aus, dass man jene Zeit, die man in den ersten fünf Stunden nicht verbraucht hat, in den zweiten fünf Stunden konsumieren kann, denn wir haben gesagt, dass es keine formelle Teilung gibt. Das ist das Ergebnis einer Übereinkunft in der Präsidiale. Aber wir können das nachher regeln.

10.09

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich glaube, dass es keinen Einwand dagegen gibt, dass eine Fraktion, die im ersten 5-Stunden-Block ihre Redezeit nicht ausschöpft, diese im zweiten 5-Stunden-Block verwenden kann. Es geht ja nur darum, dass wir zwei Gruppen von Debatten haben. – Bitte, Kollege Schieder.

10.09

Abgeordneter Peter Schieder (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ich weiß nicht, wie es ausgemacht ist, man müsste sich das Präsidialprotokoll anschauen. Aber wenn das so ist, dass man ohnehin aufrechnen kann, dann verstehe ich nicht, warum man zweimal fünf Stunden und nicht gleich zehn Stunden beschließt, denn dann ist es ohnedies wieder eine Gesamtredezeit.

10.10

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Kollege Schieder! Sofern ich mich richtig an die Präsidialkonferenz erinnere, ist das deshalb so gemacht worden, dass für den Fall, dass es um 15 Uhr eine Dringliche Anfrage gibt, der erste Block jedenfalls beendet ist. Das heißt, die fünf Stunden Blockzeit sind quasi eine Höchstgrenze der Debatte. Wenn aber die erste Debatte schon nach vier Stunden zu Ende geht, dann kann ich nur annehmen, dass es im Interesse aller vier Fraktionen ist, wenn sie für den zweiten Themenbereich sechs Stunden Redezeit zur Verfügung haben. Die strengere Regelung würde eigentlich die Redezeit insgesamt stärker begrenzen als die lockerere Regelung, die darin besteht, dass man jene Redezeit, die im ersten 5-Stunden-Block nicht verbraucht wird, im zweiten 5-Stunden-Block verbrauchen kann.

Kollege Schieder, ist das okay? (Abg. Schieder: Okay!)

Gibt es bei den Grünen auch einen Konsens? – Herr Abgeordneter Van der Bellen, bitte.

10.10

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich verstehe das jetzt nicht ganz, Herr Präsident. Wir haben in der Präsidiale eine Zweiteilung des Tages ausgemacht, und zwar jeweils rund fünf Stunden. Ich verstehe den Hintergrund nicht: Wollen sich ÖVP und FPÖ in der ersten Debatte gar nicht zu Wort melden und alles in die zweite Debatte verlagern? Warum wollen Sie das überhaupt?

Man könnte umgekehrt auch sagen, dass es in unserem Interesse läge, sehr viel mehr Zeit im ersten 5-Stunden-Block zu verwenden und dafür im zweiten Block auf diese Redezeit zu verzichten. Das wäre sehr in unserem Interesse.

10.11

Präsident Dr. Heinz Fischer: Kollege Van der Bellen! Mir sind beide Regelungen recht. Ich stelle fest: Der Grund dieser Einigung war, zu verhindern, dass die erste Debatte über die


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