Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 54

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der Zeit, als wir mit Ihnen eine Regierung gebildet haben, 2,6 Prozent aus. Sie haben sich also alle Errungenschaften für die Arbeitnehmer sehr teuer für Ihre Klientelpolitik abkaufen lassen. Das sei hier einmal klargestellt, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Frau Kollegin Hakl hat sich sehr intensiv mit der Pensionsreform auseinander gesetzt. Das heutige Thema ist das Sozialversicherungsänderungsgesetz, und den einzigen Zusammenhang, den es bei der Abschaffung der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Erwerbsfähigkeit gibt, ist, dass das ASVG geändert wird.

Meine Damen und Herren! Sie haben sich die Frage: Warum gehen die Menschen so früh in Pension? nicht gestellt. Sie gehen aus Krankheitsgründen in Pension. Sie sind ausgepowert oder haben keine Arbeit, denn ein Großteil geht aus der Arbeitslosigkeit in Pension. (Beifall bei der SPÖ.)

Sie schaffen diese Pensionsform jetzt mit einem Federstrich ab. Zuerst nennen Sie das Datum 1. Juli. Das haben Sie damit begründet, dass wir das mit 1. Oktober sowieso abgeschafft hätten, also könnten die Menschen darauf vorbereitet sein. Sie wollten sich nur ... (Abg. Prinz: Edlinger wollte zwei Jahre dazu! So schaut es aus!) – Aber gar nicht. (Abg. Prinz: Aber sicher!) Sie haben gar keine Ahnung, von welcher Pensionsform Sie reden. (Beifall bei der SPÖ.)

Sie wollten diese Abschaffung nur an einer Begutachtung vorbeimanövrieren. Jetzt kommt es wegen des EuGH-Urteiles gar rückwirkend mit 23. Mai. Sie haben Rechtssicherheit abgeschafft und Rechtsunsicherheit hervorgerufen, meine Damen und Herren! Sie haben keine Gespräche mit den Interessenvertretungen geführt. Die Ausschussbegutachtung war bei Einbringung Ihres Abänderungsantrages bereits abgeschlossen, und das Experten-Hearing – dazu möchte ich mich nicht weiter äußern – ist so gelaufen, wie es von meiner Kollegin Silhavy bereits angesprochen wurde. Eigentlich hat es nicht viel bewirkt, es ist ein bisschen Makulatur.

Wenn Sie jetzt die Verbesserung des Berufsschutzes für über 57-Jährige hochloben, dann sage ich Ihnen: Es sind zehn Jahre, vorher waren es zwölf Jahre innerhalb der letzten 15 Jahre, um in die Invaliditätspension gehen zu können. Meine Damen und Herren! Sogar diese Regierung erwartet sich, dass die Hälfte der Betroffenen arbeitslos sein wird. Was sagen Sie dazu?

Der Arbeitslosenanteil an den Zugängen betrug schon bisher 27,45 Prozent. Das bedeutet 2 800 arbeitslose Männer pro Jahr, 1 400 werden jetzt viereinhalb Jahre später in Pension gehen können. Vielleicht lassen Sie sich folgendes Beispiel auf der Zunge zergehen:

Ein 56-jähriger Hilfsarbeiter, verheiratet, seine Frau hat ein Einkommen in der Höhe von unter 17 931 S netto, arbeitet seit seinem 15. Lebensjahr, erreicht mit 57 Jahren 42 Versicherungsjahre, hätte eine Bemessungsgrundlage von 20 000 S und hat auf Grund seiner Tätigkeit am Bau ein schweres Bandscheibenleiden. – Herr Kollege Feurstein! Sie schauen schon sehr betroffen, diese Maßnahmen, so wage ich zu behaupten, schmerzen Sie. Nach geltendem Recht könnte er jetzt in die vorzeitige Alterspension wegen geminderter Erwerbsfähigkeit gehen. Diese Alterspension haben Sie jetzt aber rückwirkend abgeschafft. Er wird also im Krankenstand gekündigt und ist arbeitslos. Auf Grund seines Alters und seines Zustandes bekommt er keine Arbeit mehr. Sein Schicksal ist nun viereinhalb Jahre lang Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe. (Zwischenrufe bei der SPÖ in Richtung ÖVP.)

Aber das ist noch nicht genug: Sie nehmen ihm noch jede Menge Geld weg. Hätte er nämlich in Pension gehen können, hätte er in diesen viereinhalb Jahren 932 000 S bekommen. (Abg. Prinz: Das könnte einem Eisenbahner nicht passieren!) So bekommt er etwa 470 000 S. Allein bei diesem einzelnen, tragischen Beispiel beträgt der Verlust 460 000 S.

Streichen, kürzen, drüberfahren, meine Damen und Herren, das ist Ihre Devise! (Beifall bei der SPÖ.)

Ungelernte Arbeiter am Bau, im Verkehr, in der Metallbranche, im Reinigungsgewerbe werden zu 55 Prozent durchs Netz fallen. Da gibt es viele Unklarheiten. Was heißt "zumutbare Veränderungen"? – Heißt das, wenn ich einen schweren Lungenschaden habe und die Firma jetzt


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