Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 203

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Kollege Kummerer, darüber kommen Sie nicht hinweg – endlich ein Reformstau im Bereich der Landwirtschaft beseitigt. Die Auflösung dieses Reformstaus ist durch Ihren Protest ständig verhindert worden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Es handelt sich in erster Linie – und das wissen Sie auch – um EU-Anpassungsgesetze.

Herr Kollege Kummerer! Sie haben das Wasserrechtsgesetz angesprochen. Tatsache ist, dass das Wasserrechtsgesetz, so wie es bisher war, einfach reformbedürftig war, weil es einfach nicht vollziehbar war. Ständig ist der Ball vom Land zum Bund, vom Bund zum Land hin- und hergegangen. Nach dem Wasserrechtsgesetz war es bisher so, dass die Länder verpflichtet waren, Sanierungsgebiete auszuweisen. Für die Entschädigungsrichtlinie war aber wieder der Bund verantwortlich. Für die Bewirtschaftungsauflagen war wieder das Land zuständig. Dadurch ist es passiert, dass einfach auf diesem Gebiet der Ball ständig hin- und hergegangen und somit nichts weitergegangen ist. Es haben ja auch Sie in Ihrem Regierungsübereinkommen, das mit der ÖVP beschlossen, aber nicht unterzeichnet worden ist, festgestellt, dass der § 33f reformbedürftig ist. Jetzt ist er reformiert worden.

Was ist bitte schlecht daran, Herr Kollege Kummerer, dass in Zukunft der Grundeigentümer Vertragspartner ist und dass der Bundesminister in drei Verordnungen die Maßnahmen vorschlägt? Die freiwillige Teilnahme an diesen Maßnahmen hat folgenden Grund, Herr Kollege Kummerer: Bei Maßnahmen, die per Gesetz verordnet werden, können die Bewirtschaftungsauflagen und die daraus resultierenden Einkommensverluste für die Landwirte nicht entschädigt werden. Deshalb sind diese Maßnahmen freiwillig. Dadurch zahlt die EU 50 Prozent für die Entschädigung, und Bund und Länder teilen sich die restlichen 50 Prozent. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Herr Kollege Kummerer! Erst dann, wenn diese freiwilligen Maßnahmen nicht greifen, kommt es zu Zwangsverordnungen, und da gibt es keine Entschädigungen mehr. (Abg. Dipl.-Ing. Kummerer: Wo steht denn das?) Selbstverständlich im Gesetz! Lesen Sie das Gesetz!

Ich muss ja überhaupt sagen, Herr Kollege Kummerer: Ich verwahre mich wirklich entschieden dagegen, dass ständig von der Opposition der Vorwurf kommt, die Bauern in Österreich seien Umweltverschmutzer und Brunnenvergifter. Ständig hört man das. Die österreichischen Landwirte stehen aber seit dem EU-Beitritt unter einem enormen Druck und haben dramatische Einkommensverluste hinnehmen müssen. (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Kummerer. ) Herr Kollege Kummerer, da müssen Sie schon das Ganze sehen. Es gibt zwar eine EU-Marktordnung, aber die Produktionsbedingungen für unsere Bauern innerhalb der Europäischen Union sind sehr unterschiedlich. Es wäre gut, wenn man zumindest einheitliche Produktionsbedingungen innerhalb der Europäischen Union festlegte.

Ich empfehle Ihnen eine Exkursion nach Spanien, Portugal, Holland oder Italien. Dort gibt es riesige Bewässerungsanlagen, die das ganze Land durchziehen. In Österreich ist Atrazin verboten – ich sage: zu Recht! –, aber in vielen anderen EU-Staaten ist das nicht der Fall. Unsere Bauern müssen mit billiger hergestellten Lebensmitteln dann in Konkurrenz treten. Das ist natürlich ein riesiges Problem für unsere Landwirtschaft.

Beim Trinkwasser und beim Trinkwasserschutz ist Österreich, muss ich sagen, nach wie vor führend, Herr Kollege Kummerer. Die österreichischen Bauern haben die strengsten Auflagen in der gesamten Europäischen Union. Unsere Milchbauern müssen mit Trinkwasser die Melkanlagen reinigen. Zeigen Sie mir ein EU-Land, wo das noch der Fall ist, ein einziges EU-Land! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Da wir gerade beim Thema Wasser sind, Herr Kollege Kummerer: Ich gehe mit Ihnen konform, wenn Sie meinen, dass Wasser das Thema der Zukunft sein wird. Überhaupt keine Frage! Wir haben wirklich die Pflicht, dieses wichtigste Lebensmittel für die kommenden Generationen zu erhalten. Und wenn ich "wir" sage, dann meine ich damit die gesamte Europäische Union und nicht nur Österreich. Deshalb bin ich wirklich froh, dass wir im Regierungsübereinkommen festgeschrieben haben, dass bei der gemeinsamen Bewirtschaftung der Wasserressourcen das


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite