Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 259

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der Regierungsfraktionen fallen gelassen worden ist. Sie haben sich dieser Meinung angeschlossen, und ich glaube, das war vernünftig, dass es so war. Ich möchte nur zitieren, was Sie, Herr Kollege Böhacker – Sie schauen mich so ernst an –, selbst in einem Interview nach diesen Verhandlungen im Finanzausschuss gesagt haben – ich habe das mit Aufmerksamkeit in den "Salzburger Nachrichten" gelesen –:

"Schwarzgeldbesitzer nicht belohnen. Natürlich hat das Ganze einen gewissen Beigeschmack. Die Optik ist gar nicht gut." – Zitatende.

Es ist nicht nur die Optik nicht gut, meine Damen und Herren. Es war und ist nicht vertretbar! – So viel zum Thema der Generalamnestie.

Jene Neuregelungen, die im Bankwesengesetz zu treffen waren, finden unsere Zustimmung. Sie wissen – ich habe es in den Verhandlungen gesagt, und ich möchte meinen Appell nochmals aussprechen –: Das Einzige, was uns an dem Bankwesengesetz gestört hat, waren die generellen Meldungen an die EDOK. Wir haben darum ersucht, das noch einmal zu überdenken. – Beschließen wir es jetzt, wie es ist – wir stimmen auch so zu –, aber versuchen wir, den Geruch wegzubekommen, dass etwa eine ältere Frau, die nach dem Juli 2002 100 000 S abhebt, plötzlich am Schalter erfahren muss: Das Geld bekommen Sie nicht gleich. Sie müssen warten, denn die EDOK wird informiert.

Herr Staatssekretär! Vielleicht finden wir bis dahin eine Lösung. Ich weiß, dass es im Augenblick nicht anders geht, weil es bisher so war. Aber suchen wir einen Weg – das ist mein Appell! Versuchen wir, das wegzubekommen, weil es im derzeitigen Milieu der Sparer in Österreich unnötig ist, weil es da eine positive Gesinnung gibt!

Ein anderer Punkt ist die geplante Änderung des Endbesteuerungsgesetzes und des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes.

Meine Damen und Herren! In den Gesprächen im Ausschuss hat unsere Fraktion, wie ich schon gesagt habe, vom ersten Augenblick an strikt gegen eine generelle Steueramnestie Stellung genommen, insbesondere für den Zeitraum vor 1993. Sie ist unserer Meinung nach weder erforderlich noch gerechtfertigt. Sie hätte nicht den typischen Durchschnittssparer begünstigt, sondern jene Personen, die systematisch Steuern hinterzogen haben oder – ich bin in der Formulierung vorsichtig – die Herkunft des Geldes nicht deklarieren wollten – einigen wir uns vielleicht auf diese Formulierung –, und zwar unabhängig davon, ob diese Steuerhinterziehung oder diese Geldhinterlegung nun im Zusammenhang mit der Abschaffung der anonymen Sparbücher entdeckt wird oder nicht.

Wir haben bei unseren Vorschlägen im Ausschuss immer den kleinen Sparer im Vordergrund gesehen. Die Sparbuchanonymität ist für viele Menschen in Österreich – da waren wir uns alle einig – von hoher emotionaler Bedeutung, da sie ein österreichisches Spezifikum ist. Deshalb muss man auch den so genannten anonymen Sparer differenzierter betrachten. Wenn man weiß, dass 90 Prozent der 24 Millionen Sparbücher Einlagen von unter 1 Million Schilling haben, dann ist klar, was wir meinen.

Meine Damen und Herren! Wir haben aus diesem Grund im Finanzausschuss einen Antrag eingebracht, der bei Schenkungen von Sparbüchern bis zu einer Million Schilling zwischen Ehegatten, Lebensgefährten, Eltern und Kindern sowie Großeltern und Enkelkindern bis zum 18. Mai eine Befreiung von der Schenkungssteuer vorgesehen hätte. Wir wären dann bei der verfassungsmäßigen Regelung mitgegangen. Sie haben das abgelehnt – was immer der Grund dafür sein mag. Für uns lag der Grund dafür, dass wir dem Endbesteuerungsgesetz nicht zustimmen konnten, nur darin, dass wir bei einem unlimitierten Nachlassen der Schenkungssteuer nicht mitgehen können.

Ansonsten finden wir – das darf ich zusammenfassend noch einmal sagen – noch eine bittere Pille dabei, Herr Staatssekretär: Ich hoffe, dass es hält.

Wir sind der Meinung, dass die verfassungsrechtliche Notwendigkeit gegeben wäre. Dies ist ein Streitpunkt sowohl unter Experten als auch innerhalb der Fraktionen gewesen. Sie haben ur


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