Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 57

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ordneter war und günstigstenfalls über zehn Jahre Abgeordneter war, das gegenseitig anrechnen lassen kann. (Abg. Ing. Westenthaler: Sie haben zugestimmt, wir nicht!)

Das heißt: Dreieinhalb Jahre Ministertätigkeit, also Mindestvoraussetzung nicht erfüllt (Abg. Ing. Westenthaler: Sie waren dafür! Sie haben dem Bezügegesetz zugestimmt!), dann nimmt man ein paar Jahre von der Abgeordnetentätigkeit dazu und hat die Voraussetzung für die Ministerpension erfüllt, und dieselben Abgeordnetenjahre zählen auch für eine Abgeordnetenpension.

Herr Abgeordneter Westenthaler, schieben Sie uns nicht die Schuld für dieses alte System in die Schuhe! (Abg. Ing. Westenthaler: Sie selbst haben zugestimmt! Wir haben dem Bezügegesetz nicht zugestimmt, Sie schon!) Wir Grüne sind nicht in der Regierung. Ich glaube, ich habe das deutlich gemacht: Sie haben die Verantwortung, denn Sie sind eine Regierungspartei! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Ing. Westenthaler  – in Richtung der Grünen –: Ihr habt zugestimmt! Van der Bellen auch!)

Meine Damen und Herren! Ich will nicht nur über Politiker und ihr Pensionssystem sprechen, aber – und ich erinnere Sie daran – es ist eine Frage von Grundsätzen (Abg. Böhacker: Kindesweglegung! Stimmt zu, aber regt sich auf!), es ist eine Frage von Vertrauen, und es ist eine Frage, mit welcher Verantwortung gegenüber den Menschen in diesem Land Sie diese Pensionsreform verkaufen. (Abg. Böhacker: Hat zugestimmt und regt sich auf! Das ist ja unglaublich!) Und Sie verkaufen damit die Menschen!

Meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen ein Beispiel bringen, bei welchem es um das Thema "eigenständige Altersversorgung" geht und um die Schwierigkeiten, die Menschen mit der Pensionsversorgung und mit dem haben, was sie im Unterschied zu Politikern in einer bestimmten Alterssituation nicht garantiert bekommen.

Beispiel: Eine Frau mit 52 Jahren erhält ein Arbeitslosengeld von 7 000 S. Sie hat als Putzfrau gearbeitet und ein Einkommen in der Höhe von 13 000 S bezogen. Ihr Mann war vorher beruflich tätig und ist inzwischen Pensionist. Diese Frau wird durch Ihre Pensionsreform bestraft. Sie erhält keine Notstandshilfe, so wie bisher nicht, und daran ändert auch die geringfügige Verbesserung für den Übergang nichts, wo die Notstandshilfe immerhin für die Pension angerechnet wird – das erfolgt aber nur für ein paar Jahrgänge, dann wird es wieder abgeschafft; das ist zynisch, meine Damen und Herren! –, also sie bekommt keine Notstandshilfe und verliert diese Jahre bis zur Pension mit 56,5 Jahren – das ist ihr frühester Pensionsantrittstermin – vollständig als Versicherungszeiten.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

Der Nationalrat wolle beschließen:

Das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2000 – SRÄG 2000 (181 der Beilagen) in der Fassung des Berichtes des Ausschusses für Arbeit (254 der Beilagen) wird wie folgt geändert:

9. Nach § 33 wird folgender § 34 samt Überschrift eingefügt:

"Sicherung der Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung

§ 34. (1) lautet: Wer wegen der Berücksichtigung des Einkommens des Ehepartners beziehungsweise der Ehepartnerin (des Lebensgefährten beziehungsweise der Lebensgefährtin) mangels Notlage keinen Anspruch auf Notstandshilfe hat, erwirbt für die Dauer der Erfüllung der übrigen Voraussetzungen für die Notstandshilfe eine Ersatzzeit und eine Anspruchsvoraus


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