Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 195

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Ich habe die sehr konstruktive Zusammenarbeit mit der Frau Abgeordneten Glawischnig im Umweltausschuss sehr, sehr geschätzt. Bitte erinnern Sie sich, wie schwierig es war, jene Passage mit hineinzubekommen, die uns eine Kennzeichnungspflicht des Stroms bei der Abnahme gebracht hat! Es war ein ganz schwieriges Unterfangen, und ich glaube sagen zu können, mit diesem Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz, das wir in Kürze hier beschließen werden, ist ein Meilenstein in der europäischen Elektrizitätsgeschichte geschrieben worden.

Derzeit sind 436 Atomkraftwerke in Betrieb. Sie können die Produktion dieser Atomkraftwerke mit legistischen Mitteln nicht verbieten – das ist ein Unding –, Sie können nur eines machen: an den Verstand der Bevölkerung appellieren, dass ihr bewusst ist, dass man sich, wenn man Atomstrom bezieht, sozusagen selbst gefährdet.

Genau das ist uns mit dem neuen ElWOG gelungen: Wir werden eine Kennzeichnungspflicht dahin gehend haben, wie die Gesamtlieferung des Stroms zusammengesetzt ist, wie viel Prozent Atomstrom beinhaltet ist. Es obliegt dann dem Bezieher, zu entscheiden, ob er Atomstrom weiterhin bezieht oder nicht.

Wenn wir den Atomstrom über den Markt verdrängen können, dann ist es nicht so, wie Frau Abgeordnete Lichtenberger gesagt hat, nämlich dass man keine Wahlfreiheit hat. Selbstverständlich hat man die Wahlfreiheit, man kann auswählen, welchen Strom man bezieht: Strom aus erneuerbaren Energien oder Strom von Atomkraftwerken.

Das, was wir in diesem Bereich erreicht haben, ist ein epochaler Schritt. Es gibt nirgendwo anders in Europa eine derartige Lösung. Ich meine, wir alle gemeinsam haben mit dem neuen Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz etwas Positives geschaffen. Ich bedanke mich insbesondere auch für die vielen, vielen positiven Vorschläge von Herrn Oberhaidinger. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Es ist aber auch Folgendes zu sagen: Es gibt eine Studie des Deutschen Ökologieinstitutes von 1994 – bestätigt 1998 –, wonach der Ausstieg aus der Atomindustrie in Deutschland innerhalb eines Jahres möglich wäre, und zwar mit einer gleichzeitig noch gegebenen Reservehaltung von 8,5 Gigawatt beziehungsweise 12 Prozent des vorgeschriebenen Reservepotentials.

Warum macht man denn das nicht? Wer hat denn gesagt, dass man das nicht machen soll? Ist das hier von uns gekommen, ist es von der österreichischen Bundesregierung gekommen, die neue Akzente gesetzt hat, um Atomstrom zu vermeiden? – Nein, meine Damen und Herren, das ist von den deutschen Grünen gekommen, und das möchte ich Ihnen einmal mit aller Deutlichkeit sagen. Auch diese Position halte ich für "heuchlerisch", denn es ist beschlossen worden, die Atomkraftwerke weitere 32 Jahre arbeiten zu lassen. Aber davon wollen Sie von den Grünen anscheinend nichts wissen.

Ich würde Ihnen empfehlen: Nehmen Sie die Pickerl herunter, schicken Sie sie nach Deutschland und sagen Sie Herrn Trittin: 32 Jahre werden wir alle hier nicht mehr erleben, und wenn ein Unfall passiert, dann ist es zu spät!

Wir können den Atomstrom also nur über den Markt verdrängen, und dafür sind entsprechende Aktivitäten gesetzt worden. Es ist daher kein Versagen der österreichischen Bundesregierung in der Atompolitik gegeben.

Zweitens: Frau Abgeordnete Lichtenberger hat auch wieder gesagt, die Österreicher und Österreicherinnen würden von der Bundesregierung zum Konsum von Atomstrom genötigt. – Ja wie denn? Wenn sie auf ihrer Rechnung stehen haben, dass soundso viel Anteil Atomstrom ist, dass soundso viel Anteil Strom aus erneuerbarer Energie ist, dann können sie nicht genötigt werden.

Ich halte daher die Positionen Ihrer Schwesterpartei in Deutschland für wirklich "heuchlerisch": Auf der einen Seite läuft man herum und möchte mit den Sanktionen gegen Österreich den


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