Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 247

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Man muss sich das einmal vorstellen – ich möchte das anhand eines Beispiels illustrieren –: Jemand ist insgesamt 15 Jahre seines Lebens Politiker – zwei Jahre Staatssekretär oder Staatssekretärin oder Minister und die restlichen 13 Jahre Abgeordneter. Nach dem alten Bezügegesetz – ich betone: nach dem alten Bezügegesetz! – reicht das aus, um zwei Pensionen – gedeckelt natürlich – in der Höhe von 170 000 S zu lukrieren. Für 15 Jahre politische Arbeit zwei Pensionen – eine Staatssekretärs- oder Ministerpension, obwohl die vier Jahre nicht erreicht sind, denn man kann sich ja die Abgeordnetenjahre ausborgen, ohne dass dadurch die Abgeordnetenpension geschmälert wird.

Das wissen Sie alle! Wir haben es auch schon diskutiert: Das gibt es, das ist bestehendes Recht nach dem Bundesbezügegesetz. (Zwischenruf des Abg. Böhacker. – Herr Abgeordneter Böhacker! Sagen Sie jetzt nicht: nach der neuen Regelung nicht!

Wenn es jemanden gegeben hat, der diese Neuregelung vertreten hat, dann waren es die Grünen, die da sehr viel eingebracht haben. (Abg. Böhacker: Dann verzichten Sie doch darauf!) Sie haben nicht für die neue Regelung gestimmt. Wir haben gemeinsam mit den damaligen Regierungsparteien die Neuordnung der Politikergehälter und -pensionen durchgesetzt. Sie waren dagegen!

Was jedoch die alten Bezüge betrifft, wo auch Sie dagegen waren – jedoch nur mit dem Mund –, halten Sie jetzt still, denn da geht es auch um Ihre Privilegien, meine Damen und Herren von den Freiheitlichen! (Abg. Dr. Krüger: Sie haben auch zugestimmt!) Denn es gibt ja aus der kurzen Zeit eines rot-blauen Intermezzos doch ein paar Damen und Herren und aus den später neu aufstrebenden Funktionen zum Beispiel einen Landeshauptmann in Kärnten, der für seine zugegeben etwas längere als 13-jährige Tätigkeit das Anrecht auf zwei Politikerpensionen hat. (Abg. Dr. Krüger: Sie haben auch zugestimmt im Gesamten!)

Wir haben diesem Gesetz nicht zugestimmt. Herr Abgeordneter Krüger! Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass dieses Bezügegesetz in den siebziger Jahren mit den Stimmen der drei damals vertretenen Parteien beschlossen wurde. Drei Parteien hat es damals hier gegeben, und die heißen: ÖVP, SPÖ und FPÖ. Diese Bezügeregelung haben Sie zu vertreten, meine Damen und Herren! (Anhaltende Zwischenrufe des Abg. Dr. Krüger. )

Ich gebe zu, Sie haben in den achtziger und neunziger Jahren dann gesagt: Das muss abgeschafft werden. Meine Damen und Herren von den Freiheitlichen, jetzt hätten Sie die Möglichkeit, diese Doppelbezüge abzuschaffen, aber Sie tun es nicht! Ich kann Ihnen auch sagen, meine Damen und Herren, wie "leicht" Ihnen dies fällt.

Herr Abgeordneter und Klubobmann Westenthaler hat gesagt, das wäre ja eine ganze Systemreform und das sei im Moment zu viel. – Aber was das ASVG und die Beamten betrifft, da geht es schon. Nur das, was die Politikereinkommen, die Doppelbezüge betrifft, geht nicht.

Herr Abgeordneter Stummvoll sagt dann öffentlich: Liebe Eisenbahner! Nach 35 Jahren in Pension gehen, mit 53 Jahren, das geht nicht! (Abg. Dr. Stummvoll: Mit 53?) Herr Abgeordneter Stummvoll, Sie haben jedoch nicht dazugesagt – und Sie vertreten hier auch nicht die entsprechende Haltung –, dass es bei den Politikern mit 55 Jahren und nach 13 Jahren schon gehen soll! Das haben Sie nicht gesagt! (Beifall bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren! Ich halte das für ungeheuerlich – weniger noch von der ÖVP, denn sie hat das nie kritisiert, das gestehe ich ihr zu, als vielmehr von der Freiheitlichen Partei, die noch in ihrem Programm "Ideen 2000" enthalten hat: "Es ist sozial nicht zu rechtfertigen, dass einige Wenige Mehrfachpensionen aus öffentlichen Kassen in exorbitanter Höhe beziehen, während gleichzeitig die überwiegende Mehrheit der Pensionsbezieher von der Mindestpension leben soll." – Das zum Thema Privilegien, meine Damen und Herren!

Deshalb werden wir diesen Novellierungen des Bezügegesetzes nicht zustimmen – mit einer Ausnahme, die wir mit Ihnen immerhin ausverhandelt haben: dass nämlich der Pensionssicherungsbeitrag nicht um die bescheidenen 0,8 Prozent, die Sie vorgesehen hatten, sondern um immerhin 2 Prozent erhöht wird. Wir hätten uns zwar mehr gewünscht, weil es unverschämt ist,


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